24. November 2016

Keine Dienstwaffen zu Hause?

DPolG Berlin: Keine Unsicherheiten schüren. Polizisten sind nicht hilflos!

Wegen unzähliger Nachfragen in unserer Geschäftsstelle zur nicht zutreffenden Berichterstattung der Berliner Morgenpost, stellen wir den aktuellen Sachstand in einer Kurzübersicht dar:

  1. Es ist den Dienstkräften freigestellt, ob sie auf dem Weg vom und zum Dienst die Faustfeuerwaffe führen.
  2. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Dienstverrichtung sind Dauerwaffenträger auch außerhalb des Dienstes berechtigt, die Waffe zu führen.
  3. Es gelten besondere Zusatzregelungen für z.B. Schwimmbäder, Versammlungen, Urlaub, etc.
  4. Besondere Aufbewahrungsregelungen sind zu beachten.


Wir kritisieren als DPolG Berlin die unnötigen Einschränkungen gegenüber der vorherigen Regelung für Sportschützen oder privates Schießtraining – gerade in der aktuellen Situation. Als besonders bedauerlich empfinden wir jedoch die öffentliche Falschdarstellung wegen der Signalwirkung gegenüber Gewalttätern und sonstigen Ganoven. Bei ihnen wurde der Eindruck erweckt, dass Polizisten auf dem Weg vom und zum Dienst nunmehr hilflos sind.

Bodo Pfalzgraf, Vorsitzender der DPolG Berlin: „Der Polizeipräsident sollte die Regelung zurücknehmen und die Angelegenheit öffentlich richtig stellen!“

Artikel der Morgenpost vom 22.11.2016

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