11. April 2017

DPolG Berlin: Senat darf sich nicht weiter verstecken

Schadensersatz und Schmerzensgeld für Dienstkräfte der Polizei Berlin

Wenn Polizeiangehörige im Dienst Opfer von Gewalt werden, steht Ihnen letztlich der privat betriebene Rechtsweg im Zivilklage-Verfahren offen, so wird das gerne vom Dienstherrn kommuniziert.

Sehr oft sind die Täter aber weder willens noch in der Lage, Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu zahlen. Und unsere Kolleginnen und Kollegen bleiben dann auf dem Schaden sitzen. Der Senat kennt das Problem, weigert sich aber, den Schadensersatz vorzustrecken und dann selbst einzutreiben. Denn das wäre eine faire Lösung. Wie sie in Bayern gilt, in Nordrhein Westfalen angestrebt wird und in Brandenburg auch schon diskutiert wurde.

Wir wollen eine rasche Entschädigung und keine jahrelangen Warteprozesse, die wir privat betreiben müssen. Denn der Schaden wurde uns im Dienst zugefügt!

Ein Beispiel: Ein Kollege wurde bei einem Einsatz durch einen unbekannten Täter derart geschädigt, dass er ein halbes Jahr im Krankenstand war. Davon stand er ein Vierteljahr unter schweren Schmerzmitteln, die so auf ihn gewirkt haben, dass er nicht imstande war, seine eigenen Kinder zu betreuen. Seine Ehefrau musste also, obwohl voll berufstätig, ein viertel Jahr lang komplett alleine für die Kinder sorgen, den Haushalt machen und alles was dazu gehört.

Wenn wir also von Schadensersatz reden, dann geht es hier nicht nur um den finanziellen Ausgleich von Schmerzen, sondern auch um einen angemessenen Ausgleich der sonstigen Belastungen. Wie der Teilhabe am sozialen Leben mit Familie und Freunden beziehungsweise familiären Zusatzaufwendungen für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung.

Wir dienen dem Gemeinwohl und erwarten dafür den Schutz der Gesellschaft! Wir haben als Polizeiangehörige eine Treuepflicht gegenüber unserem Dienstherrn; im Gegenzug hat das Land Berlin eine Fürsorgepflicht für uns!

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