11. September 2018

Kleine Anfrage des Abgeordnetenhauses

Beihilfe übernimmt Höchstgrenze des Bundes in Sachen Heilmittel ab 01.01.2019

Der Senat hat sich mit dem Erlass der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) entschieden,die beihilferechtlichen Regelungen des Bundes mit wenigen Abweichungen inhaltsgleich in das Landesbeihilferecht zu übertragen.

Weitere Informationen können Sie der nachstehenden kleinen Anfrage des Abgeordnetenhauses entnehmen:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16067.pdf

Quelle: Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses von Berlin (PARDOK)

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