10. April 2019

Umsetzung der unendlichen Geschichte

Bereitschaftsdienstzeiten

Vor ca. 3 Jahren hat die DPolG Berlin auf das Grundsatzurteil zur Anerkennung von Bereitschaftsdienstzeiten hingewiesen und entsprechende Widersprüche bereitgestellt. Die Resonanz war groß und das Urteil vor allem für die Dienstkräfte der Einsatzeinheiten von Interesse.

Die Widerspruchsverfahren bzw. Anträge auf Anerkennung der Bereitschaftsdienststunden liegen seitdem in den Personalstellen. Nach Gesprächen der DPolG Berlin mit politischen Entscheidungsträgern, unserem Staatssekretär für Inneres und der Behördenleitung, scheint endlich Bewegung in die Thematik zu kommen. Seitens der Senatsverwaltung für Inneres wurde glaubhaft gemacht, dass der Ball innerhalb unserer Behörde liegt. Die Auskunft der Polizei Berlin deutet eine Abarbeitung der Verfahren im Jahr 2019 an.

Hauptaufgabe der Geschäftszimmer in den Einsatzhundertschaften war und ist es seit 2016, sämtliche relevanten Einsatzunterlagen zusammenzutragen und für eine Anspruchs-berechnung der betroffenen Dienstkräfte bereitzustellen. Hierbei ist es zwingend notwendig, dass die damaligen Einsatzleitungen eine Anordnung von Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst erteilt und auch verschriftlicht haben. Liegt eine solche Anordnung des höheren Dienstes vor, werden diese Widerspruchsverfahren zur Auszahlung der geleisteten Stunden führen.

In der Gegenwart und für die Zukunft fordern wir alle Einsatzleitungen auf, eine entsprechend saubere Aktenlage für Einsätze zu schaffen. Die Kolleginnen und Kollegen in Unterstützungseinsätzen für die Bundesländer haben es einfach verdient, für ihre aufgebrachte Arbeits- bzw. Lebenszeit auch entsprechende Stundengutschriften zu erhalten. Wenn unsere Spezialkräfte, Sachbearbeiter oder Einsatzeinheiten andere Bundesländer unterstützen, darf am Ende eines solchen Einsatzes kein Minus auf dem Stundenkonto durch die 1/3 Regelungen entstehen.

Sobald es zu Auszahlungen oder Ablehnungen in Verfahren der DPolG Berlin kommt, werden wir neu berichten.

Info 10/2019 als pdf-Datei zum Ausdrucken

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