08. August 2018

Info für Dienstkräfte mit Behinderung

Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen

Unabhängig von den formellen Nachrichten, welche die regulären Diensterleichterungen für alle Kolleginnen und Kollegen regelt, gibt es die Verwaltungsvorschrift über die gleichberechtigte Teilhabe der Behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen in der Berliner Verwaltung (VV Integration behinderter Menschen). Unter dem Punkt 11.2 geht es um die Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen.

Die alte Regelung, dass man bei einer Temperatur von 28 Grad  um 10:00 Uhr vom Dienst abtreten kann, existiert nicht mehr.

Vielmehr ist es jetzt so, dass in Absprache mit dem Vorgesetzten der Dienst vorzeitig beendet oder auch später angetreten werden kann. Wird der Kollegin oder dem Kollegen die Arbeitsbefreiung gewährt, ist bei der vorzeitigen Beendigung des Dienstes im PuzMan zum Ausloggen die Kennzahl 98 (Dienstabbruch wegen extremer Witterung) zu wählen. Daraus entsteht kein dienstlicher Nachteil.

Bei extremen Wetterlagen wie große Hitze, kommt es bei einem Dienstabbruch auf die Erkrankung und die Begründung an. Wer zum Beispiel unter Kreislaufproblemen, Migräne oder anderen hitzebedingten Erkrankungen leidet oder bei dem sich aufgrund seiner Schwerbehinderung die Hitze besonders negativ auf das persönliche Befinden auswirkt, der kann vorzeitig den Dienst beenden oder ihn in Absprache später beginnen, ohne erkrankt zu sein. Das sollte dann entsprechend begründet werden.

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