14. Januar 2019

Dienstunfall und Fürsorge

DPolG Berlin: Polizei lässt Unfallopfer mit ihren Sorgen allein!

Die Dienstunfallfürsorgestelle der Polizei Berlin ist dem Zusammenbruch nahe. Daraus folgen extrem lange Wartezeiten bis zur Bezahlung der von den Unfallopfern verauslagten Behandlungskosten. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die im Rahmen ihrer Pflichterfüllung verunfallten Kolleginnen und Kollegen auch noch ihr sauer verdientes Gehalt über längere Zeit verauslagen müssen und teilweise Dispositionszinsen bezahlen (ohne Rückerstattungsanspruch) oder sogar an den Rand der Zahlungsunfähigkeit rutschen.

Die aktuelle Situation ist genau das Gegenteil eines Fürsorge- oder Wertschätzungsgedankens mit Verfassungsrang. Wir sagen klar: Der Umgang mit im Dienst verletzten Kolleginnen und Kollegen ist ein Skandal!

Zurzeit werden bei der zuständigen Serviceeinheit mit großem Druck neue Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet und weiterhin neue Mitarbeitende gesucht. Personal ist rar und die DPolG Berlin hat großes Verständnis für die überlasteten Dienstkräfte der Dienstunfallfürsorgestelle. Für die Vorschriftenlage trägt der Senat die volle Verantwortung. Die Ausdünnung Personaldecke bis zur Arbeitsunfähigkeit ist Folge der politischen Mehrheiten der letzten 15 Jahre.

Die Zeit für Bürokratie oder Misstrauenskultur gegenüber Unfallopfern ist vorbei, jetzt ist Zeit zum Handeln!

Die DPolG Berlin fordert pragmatische Sofortmaßnahmen:

  • Bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer Dienstunfallfürsorge, die den Namen auch verdient, muss eine sofortige und ungeprüfte Rechnungsanweisung unter Vorbehalt durchgeführt werden, bis die regulären Auszahlungszeiten wieder ein akzeptables Maß von 14 Tagen erreicht haben.
  • Danach sollte eine Kostenübernahmebescheinigung nach dem Vorbild der freien Heilfürsorge eingeführt werden. Dies wäre unbürokratisch für die Mitarbeitenden und würde den „Mahnungsdruck“ auf die Polizei verlagern, wo er auch hingehört.

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