05. Juni 2019

Polizeipräsidentin unterstützt wertschätzende Statusbezeichnungen

DPolG Berlin: Umbenennung lange überfällig. Langer Atem lohnt sich!

Bereits seit dem 13. September 2016 kämpft die DPolG Berlin nach einem Beschluss des Landeskongresses für eine polizeibezogene wertschätzende Statusbezeichnung anstelle der verwendeten Begrifflichkeit "Tarifbeschäftigte".

Den aktuell verwendeten Bezeichnungen "Tarifbeschäftigte/r" mit Zusätzen (z.B. TB/OS, TB/GD, TB/SOD usw.) fehlen sowohl der direkte Bezug zum Polizeivollzugsdienst, sowie eine Identifizierung mit dem Aufgabeninhalt des Arbeitsbereiches.

In den vergangenen Jahren hatte sich eine gewisse sprachliche Gedankenlosigkeit entwickelt, die nun zu sehr speziellen Abkürzungen und wenig Wertschätzung führte. Niemand käme im Beamtenbereich auf die Idee, durchgehend von "Besoldungsbeschäftigten" zu sprechen und daraus auch noch Kürzel zu basteln.

Siehe dazu unsere Position.

Nach einer Info von SE Pers, hat nun die Polizeipräsidentin, Frau Dr. Slowik, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gebeten, anlässlich der beabsichtigten Anpassung der Polizeidienstkräfte-Verordnung (PDieVo), auch die Umbenennung der vollzugsnahen Tarifbeschäftigten in „Polizeibeschäftigte“ zu berücksichtigen.

Die geplante Namensgebung soll dann zukünftig lauten:

- Polizeibeschäftigte im Objektschutz,

- Polizeibeschäftigte im Gefangenenüberwachungsdienst,

- Polizeibeschäftigte im Sicherheits- und Ordnungsdienst,

- Polizeibeschäftigte im Ermittlungsdienst.

Dienst und Arbeit bei der Polizei haben immer etwas mit der besonderen inneren Nähe zur Aufgabe zu tun. Darum haben wir für eine Neuregelung gekämpft, die es unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeitnehmerbereich gestattet, sich besser mit ihrer Tätigkeit zu identifizieren.

Für die nach der offiziellen Umsetzung erforderlich werdenden Änderungen in Geschäftsanweisungen, Arbeitshinweisen etc. wird es gewiss noch eine ganze Weile dauern. Diese Anpassungen sind dann aber Formalitäten, die im Nachgang zur Veröffentlichung der aktualisierten PDieVo bearbeitet und vollzogen werden.

DPolG Berlin - immer nah dran

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