06. Juli 2018

Gemeinsames Papier der DPolG und der GdP zum ZVKD 1

Fataler Fehler – Spezialdienststelle Begleitschutz Staatsbesuche wird aufgelöst

Mit dem Hauptstadtbeschluss vom 20. Juni 1991 übernahm Berlin Schritt für Schritt die repräsentativen Hauptstadtfunktionen der Bundesregierung. Damit stieg auch die Zahl prominenter Staats- und Arbeitsbesuche in Berlin deutlich an. In der Folge wurde das Begleitschutzkommando ZVKD 1 gegründet. Die allgemeine Verkehrsüberwachung und die Betreuung verschiedenster Veranstaltungslagen übernahmen die örtlichen Direktionen 1 bis 6 in eigener Zuständigkeit.

In den letzten Jahrzehnten hat sich das Begleitschutzkommando enorm entwickelt, wodurch man mittlerweile auf eine hohe Professionalität sowie eine qualitativ hochwertige Einsatzbewältigung zum Schutz von Staatsgästen zurückgreifen kann. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und hohes Engagement jedes Mitarbeiters prägen eine Dienststelle, auf die Berlin mehr als stolz sein kann. Bundesweit hat diese Dienststelle einen hohen Stellenwert und wird im Rahmen von Unterstützungseinsätzen auch immer gerne angefordert. Darüber hinaus zeigte es sich bis hierhin von großem Mehrwert, dass mit dem ZVKD 1 ein beständiger Ansprechpartner für Belange der Bundesbehörden sowie deren effektive Umsetzung verfügbar ist. Rundum reden wir von einer eingespielten und taktisch gut funktionierenden Einheit, die auch die schwierigsten oder politisch brisanten Staatsbesuche meistert.

Im Rahmen des Projekts EES wird aktuell der gesamte Verkehrsdienst zentralisiert. Mit der Gründung von fünf neuen Kommandos und dem Ziel, an 7 Tagen 24 Stunden Verkehrskräfte im Dienst zu haben, rückt man von einer Spezialisierung ab. GdP und DPolG kritisieren gemeinsam die Auflösung der Spezialdienststelle ZVkD 1 und deren Aufteilung in den fünf neuen Kommandos. Auch wenn die 1. Züge der einzelnen Kommandos den Schwerpunkt Staatsbesuche bilden, wird aufgrund der organisatorischen Abläufe jeder Mitarbeiter alle Verkehrsmaßnahmen bedienen müssen. Dies führt unweigerlich zu einem Qualitätsverlust in der Aufgabenbewältigung der Spezialaufgaben. Ein Umstand, der für die DPolG und die GdP keinen Sinn macht. Insbesondere die Abschnittsreform BMO zeigt sehr deutlich, dass der Grundsatz „Jeder kann alles“ krachend gescheitert ist und nicht die Realität abbildet. Überhaupt wehren wir uns gegen eine unnötige Zentralisierung des Verkehrsdienstes in der Friesenstraße. Sie ist nicht zielführend und nicht nur für die Mitarbeiter mit teils erheblichen Fahrwegen zur Arbeitsstätte der falsche Ansatz.

 Dieses Schreiben mit Unterschrift der beiden Landesvorsitzenden als pdf

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