09. Juli 2019

Tarifinformation Ordnungsämter

Höhergruppierung in der Parkraumbewirtschaftung "Senat spielt auf Zeit"

Trotz des rechtskräftigen Urteils des LAG vom 25.10.2018 (AZ: 10 SA 633/18) wird die Höhergruppierung in der Parkraumbewirtschaftung von EG 4 in die EG 5 nicht umgesetzt.

Die Senatsverwaltung für Finanzen verteidigt ihr Verhalten, dass in einem gleichen Verfahren die Klage abgewiesen wurde und darüber hinaus noch weitere Verfahren anhängig sind. Sie ist der Auffassung, dass solange keine eindeutigen und rechtsverbindlichen Entscheidungen der Gerichte vorliegen, die weiteren anhängigen Verfahren erst einmal abgewartet werden sollen.

Insofern sind die jetzt rechtskräftigen Urteile nur als Einzelfallentscheidungen zu betrachten, so die Finanzverwaltung.

Die DPolG kritisiert dieses Verhalten als Hinhaltetaktik und verweist auf die von Politikern so gern zitierte „Wertschätzung“ der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Wir haben dieses Problem noch einmal mit unseren Juristen besprochen und bleiben bei unserer Rechtsauffassung.

Wir empfehlen weiterhin, falls noch nicht geschehen, das Geltendmachungsschreiben (Mustervordruck Antrag siehe hier) an die jeweilige Dienststelle zu senden und somit die jeweiligen Ansprüche nach §37 TV-L Ausschlussfrist geltend zu machen. 

Nur so kann jeder Mitarbeiter ggf. eine Nachzahlung sichern, wenn es dann eine rechtsverbindliche und für alle geltende Entscheidung gibt.

Bis dahin müssen unsere Kolleginnen und Kollegen warten.

Info 19/2019 als pdf zum download

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