Rechtsschutz

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Berlin e.V. (DPolG) führt über den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) Rechtsschutz für seine Einzelmitglieder durch. Rechtsschutz kann generell nur über unsere Landesgeschäftsstelle der DPolG Berlin beantragt werden.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz wird den Mitgliedern der DPolG auf Grundlage der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO) gewährt und gliedert sich in Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz. Hierzu unterhält der dbb vier Dienstleistungszentren verteilt über das Bundesgebiet. Dort wurden schon hunderttausende Verfahren für Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft und der weiteren Mitgliedsgewerkschaften des dbb geführt. Diese Leistungen stehen Ihnen als Mitglied kostenfrei zu Verfügung und werden über die Mitgliedsbeiträge finanziert. Bei uns entscheiden Fachanwälte über Ihr Verfahren und kein Beamter.

Beratungsrechtsschutz umfasst mündliche oder schriftliche Auskünfte und rechtliche Kurzeinschätzungen durch unser dbb Dienstleistungszentrum.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?

Die DPolG bietet exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung wird über unsere Landesgeschäftsstelle beantragt. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen dbb Dienstleistungszentren bewirkt. Der Rechtsschutz umfasst auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personalrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr. Ebenso wird in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Rechtsschutz gewährt insoweit ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist.

Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat. Also auch, wenn privat eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die dienstlich zu einem Disziplinarverfahren bzw. Abmahnverfahren oder Kündigung führt.

Das ist besser als eine externe Rechtschutzversicherung mit fragwürdigen „kleingedruckten“ Allgemeinen Rechtsbedingungen (ARB), wie sie von anderen Organisationen angeboten werden.

Klassische Themen für Rechtsschutz als Beispiele:

  • Arbeitsplatzverteidigung von Angestellten
  • Verhinderung der Entlassung
  • Straftaten im Amt während der Dienstverrichtung
  • Vorwurf der groben Fahrlässigkeit und damit verbundene Regressansprüche
  • Streitigkeiten über Besoldungs- und Versorgungsleistungen
  • Beihilfestreit
  • Disziplinarverfahren
  • Alle Verkehrsunfälle mit Dienstfahrzeugen und solche bei denen der Vorwurf „Verstoß nach der GA….“ (Grobe Fahrlässigkeit) erhoben wird, verbunden mit Regressforderungen.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz für seine Einzelmitgliederer ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Landesverband Berlin e.V., gemäß der dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO). Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird in solchen Fällen versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitische Bestrebungen entgegen stehen.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Rechtsschutz durch den dbb ist für unsere Mitglieder kostenlos. Das Mitglied trägt grundsätzlich keine Kosten, wenn die Rechtsschutzordnung nicht etwas anderes bestimmt.

Der dbb übernimmt grundsätzlich die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Verfahrens. Zu den notwendigen Kosten gehören ggf. auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts. Sogenannte Versicherungssummenbegrenzungen gelten hier nicht, womit ein enormer Vorteil gegenüber den wenigen externen Versicherern besteht.

Der dbb stellt die Rechtsanwälte. Diese haben Erfahrungen in tausenden Fällen des Straf-, Sozial- und Verwaltungsrechts. Sollten die dbb Dienstleistungszentren aus prozessualen Gründen gehindert sein, das Verfahren selbst zu führen, beauftragt der dbb einen externen Rechtsanwalt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt ebenfalls der dbb.

Die Sachverständigenkosten werden vom dbb übernommen, wenn sie auf einen gerichtlichen Beweisbeschluss oder auf eine gerichtliche Beweisanordnung zurückzuführen sind.

Gutachterkosten nach § 109 SGG werden vom dbb dann getragen, wenn sie erforderlich sind. Erforderlich in diesem Sinne sind sie, wenn es zum Sachverhalt widersprüchliche fachärztliche Einschätzungen gibt oder sonstige medizinisch begründete Zweifel an den Gutachten nachvollziehbar belegt werden können.

Sollte ein rechtskräftiges Urteil zu Gunsten des Einzelmitglieds in vollstreckbarer Fassung vorliegen, so übernimmt der dbb im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutz den Vollstreckungsversuch hierzu. Schlägt dieser fehl, wird dem Anspruchsinhaber der Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil nebst Vollstreckungsklausel) im Original übermittelt. Hierdurch wird der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt, insgesamt bis max. 30 Jahren aus dem so erstrittenen Urteil gegen den Schuldner vorzugehen.

Wann könnten Sie uns brauchen?!

Die DPolG Berlin betreibt jährlich hunderte Verfahrensrechtsschutzverfahren für seine Mitglieder in der Polizei und den Ordnungsämtern. Hier ein kurzer Auszug der Rechtsschutzfälle unserer Mitglieder, die auch Sie in der Zukunft betreffen können:

  • PMA XY erleidet einen Kreuzbandriss und der ärztliche Dienst stellt seine Polizeidiensttauglichkeit in Frage. Die Ernennung zum Beamten auf Probe ist gefährdet. Wir als DPolG beauftragen unsere Anwälte und schützen deinen Berufswunsch Polizei.
  • PKA`in Musterfrau hat einen Todesfall in der Familie. In tiefer Trauer verfällt sie in der Ausbildung in eine Depression und ist monatelang krankgeschrieben. Irgendwann überwindet sie ihre Trauer und ist nach fast 6 Monaten wieder vollkommen gesund. Der ärztliche Dienst möchte sie in Folge der langen Krankheit und der temporären Depression entlassen. Unser Verfahrensrechtsschutz und unsere Stiftung stehen ihr bei und lassen ihr die Unterstützung zukommen, die in solch einer Situation notwendig ist.
  • PK`in XY hat ihr Studium abgeschlossen und wird in einer zu niedrigen Erfahrungsstufe eingestuft. Sie hat bereits gearbeitet und hätte Anspruch auf eine höhere Einstufung. Die Anwälte der DPolG führen für sie das Widerspruchsverfahren und sorgen für eine sachliche Einstufung.
  • PM Mustermann übernimmt das Fahrzeug zum Dienstbeginn von Kollegen aus der Vorschicht. Am Ende der Schicht stellt der Fahrzeugverwalter einen tiefen Kratzer fest. PM Mustermann war dies nicht und auch seine 4 Kollegen vor ihm streiten den Schaden ab. Gegen alle Kollegen wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet wegen Verletzung der Dienstpflicht. Unsere Anwälte sorgen für den Schutz des Kollegen.
  • Der Angestellte YX fährt mit seinem Gefangenentransporter und Sonderwegerechten zum Einsatzort. An einer Kreuzung kommt es zum Unfall. YX soll 40.000 Euro Schadenersatz bezahlen und ihm droht die Entlassung wegen Verfehlungen im Dienst (zu schnelle Einfahrt in die Kreuzung mit verletztem Unfallgegner). Wir als DPolG verhindern seine Entlassung über unseren Verfahrensrechtsschutz, senken die Schadenersatzforderung auf ein akzeptables Maß und begleichen die Schadenersatzforderung des Landes Berlin über unsere Gruppenhaftpflichtversicherung.

Sie haben schon ein Problem und möchten Rechtsschutz beantragen?

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Landesgeschäftsstelle auf. Sollte dies per Mail erfolgen, benötigen wir zwingend Ihre telefonische Erreichbarkeit für Rücksprachen. Für Ihr Anliegen gilt die dbb Rahmenrechtsschutzordnung (RRSO).

Nach Rücksprache mit unserer Landesgeschäftsstelle und unserem Rechtsschutzbeauftragten fertigen wir für Sie einen Rechtsschutzantrag. Dazu brauchen wir eine schriftliche Erklärung zu Ihrem Rechtsschutzanliegen, Ihre persönlichen aktuellen Daten und alle relevanten bzw. beweiserheblichen Schriftstücke zu Ihrem Sachverhalt in Kopie. Dazu ist Ihr persönliches Erscheinen in unserer Landesgeschäftsstelle (Kontakt) nach Rücksprache notwendig.

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