12. März 2018

Forderung des dbb berlin

Abgeordnetenhaus berät Anpassungsdatum zur rückwirkenden Besoldungserhöhung

Der dbb berlin hat seine Forderung, die für 2018 und 2019 beschlossenen Besoldungserhöhungen jeweils auf den 1. Januar vorzuziehen, aus Anlass der Beratungen des Abgeordnetenhauses von Berlin über das Anpassungsdatum nochmals bekräftigt. Die Gesetzesvorlage im Abgeordnetenhaus sieht für 2018 lediglich ein zwei monatiges Vorziehen des Termins in diesem Jahr auf den 1. Juni 2018 vor.

„Nicht nur weil mittlerweile 10 Länder das zum 1. Januar wirksame Tarifergebnis problemlos auf ihre Beamtinnen und Beamten übertragen haben,“ unterstreicht dbb Landeschef Frank Becker in diesem Zusammenhang, „sondern auch weil dem Land schon im September 2017 vom Bundesverwaltungsgericht eine nicht amtsangemessene Besoldung attestiert wurde, sollte die Berliner Politik weitere Benachteiligungen tunlichst vermeiden.“

Die mittlerweile vorliegenden schriftlichen Begründungen des Gerichts verdeutlichen sogar noch einmal die beanstandeten verfassungswidrigen Mängel in der Bezahlung.

"Anhand des Zahlenmaterials und der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts ist offensichtlich, dass Berliner Beamten eindeutig eine zu geringe Besoldung erhalten, die zeitnah beseitigt werden muss, wenn die schon jetzt bestehenden Personalmängel durch die demografische Entwicklung und das Konkurrenzverhältnis zum Bund und dem Umland sich nicht weiter zuspitzen sollen", warnt Frank Becker.

Konkret fordert der dbb berlin:

- Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmer/innen im
   öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten;

- einen zusätzlichen Anpassungszuschlag von einem Prozent zum Abbau des Besoldungsrückstands;

- eine Erhöhung der Sonderzahlung, um die Differenzen zumindest etwas auszugleichen;

- eine Erhöhung des Kinderzuschlags;

- eine Anpassung der in den letzten Jahrzehnten fast unveränderten Zulagen;

- die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von einzelnen Zulagen wie bei Polizei, Justiz,
   Verfassungsschutz usw.

Quelle: Info vom 9. März 2018 des dbb Berlin