22. April 2019

DPolG Berlin kämpft vor dem Hauptausschuss weiter

Aktuelles zur Erschwerniszulagenverordnung (EzulV)

Die DPolG hatte zu allen Forderungen bereits im August 2018 klar Stellung genommen.

Unsere Forderungen zur Einführung einer BePo-Zulage und einer AHu-Zulage sind beim Hauptausschuss eingetroffen.

Bereitschaftspolizei: Danach würden die Kolleginnen und Kollegen, die Dienst in der Bereitschaftspolizei versehen, eine monatliche Funktionszulage in Höhe von 80 € erhalten.
Alarmhundertschaften (AHu): Kolleginnen und Kollegen, die einer Alarmhundertschaft (AHu) angehören, würden für jeden Einsatz eine Funktionszulage in Höhe von 20 €, jedoch maximal 60 € im Monat erhalten.
Ekelerregende Leichen: Die Zulage für Tätigkeiten in Todesermittlungssachen würde zwischen 5 und 15 € in Abhängigkeit vom Fäulnisgrad je Leichnam betragen. Für die Teilnahme an Obduktionen würde eine Zulage von 10 € bereitgestellt.
Rückwirkungsfrist wäre weiterhin der 01.01.2018.
Trotzdem ist vor der Gesetzesverabschiedung im Abgeordnetenhaus noch einiges zu tun. So gehören „Bedarfsorientierte Dienste“ (Zur Erinnerung: nach Bedarf des Dienstherren) zu den familienfeindlichsten Dienstzeitmodellen in der Polizei Berlin. Im aktuellen Gesetzentwurf wurden über 500 Dienstkräfte (Streifendienste K, OGW, AGIA und OGJ) jedoch schlichtweg vergessen. Das ist eine inakzeptable Ungleichbehandlung!
Aus unserer Sicht müssen diese 500 Dienstkräfte ebenfalls mindestens die MFE-Zulage erhalten! Wir haben für unsere Position bei der Polizeipräsidentin um Unterstützung für die Beratungen im Hauptausschuss geworben und werden zudem Mitglieder des Hauptausschusses informieren. Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat nun als letzte Instanz vor dem Parlament die Chance zur gerechten Veränderung.

Info 12/2019 als pdf-Datei zum Ausdrucken