07. August 2023

Sachstandsbericht der rückwirkenden höheren Eingruppierung der TB OS

Angemessene Bezahlung für Tarifbeschäftigte

Der Personalservice (Dir ZS Pers B 8) informierte die Mitarbeitenden des Zentralen Objektschutzes über die Anpassung der Eingruppierung in die EG 5 bzw. EG 6.

Grundlage hierfür sind mehrere Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg und eine Entscheidung des BAG. Alle TB OS sind entweder mit der Überleitung aus dem BAT in den TV-L am 1. November 2010 mit dem Einstellungsdatum oder mit Übernahme der Tätigkeit des Objektschützers in die EG 5 bzw. EG 6 TV-L einzugruppieren.

Dazu gab es in der Vergangenheit auch Informationen der DPolG Berlin, verbunden mit der Aufforderung, eigene Ansprüche gemäß § 37 TV-L gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Das entsprechende Musterschreiben wurde jeweils zur Verfügung gestellt.

Es gibt berechtigte Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen, wie man sich nun verhalten soll. Grundsätzlich wird bei jedem Mitarbeitenden TB OS (Tarifbeschäftigten im Objektschutz) rückwirkend zum 1. November 2022 eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe vorgenommen und eine Nachzahlung der Differenz zur bisherigen Entgeltgruppe getätigt. 

Alle diejenigen, die vor dem 1. November 2022 im Rahmen einer Klage oder durch Antrag (§ 37 TV-L) ihre Ansprüche geltend gemacht haben, werden nach einer individuellen Prüfung entsprechend rückwirkend eingruppiert und können mit einer Nachzahlung rechnen. Ebenfalls müssen alle TB OS, die aus dem BAT zum 1. November 2010 in den TV-L übergeleitet wurden, erneut geprüft und entsprechend angepasst werden. 

Hier kann es in Einzelfällen dazu führen, dass diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt bereits in den BAT VI eingestuft waren und den neunjährigen Bewährungsaufstieg absolviert hatten, in die EG 6 rückwirkend übergeleitet werden. 

Da jeder TB OS einzeln betrachtet werden muss und damit verbunden eine Sichtung der Personalunterlagen erfolgen wird, ist diese Aufgabe nicht innerhalb kürzester Zeit zu bewältigen. Die Komplexität der zu prüfenden Faktoren erfordert einen enormen Zeit- und Kraftaufwand von Dir ZS Pers B 8. 

Die Kolleginnen und Kollegen in der Personalstelle sind dafür aus unserer Sicht personell nicht ausreichend ausgestattet. Wir fordern daher eine angemessene Unterstützung, damit diese Nachberechnungen nicht mehrere Jahre dauern.

Info 12/2023 zum Ausdrucken