28. April 2023

DPolG Berlin: Wir fordern eine angemessene und gerechte Bezahlung der Tarifbeschäftigten der Polizei Berlin

Angemessene Bezahlung für Tarifbeschäftigte

Speziell für Tarifbeschäftigte mit vollzugsnahen Aufgaben muss es eine Anpassung der Bezahlung in höhere Entgeltgruppen des TV-L geben. So sollen diese durch ihre anspruchsvolle Tätigkeit den Vollzugsdienst weit möglichst für deren originären Aufgaben entlasten.

Mit dem Hintergrund, dass schon längere Zeit neue Beschäftigte nicht mehr in „Scharen“ zu den Einstellungsterminen kommen, muss hier dringendst gehandelt werden. Den Beschäftigten der Polizei muss eine zukunftssichere und sorgenfreie Bezahlung zugestanden werden. Durch gute Bezahlung erreicht man eine bessere Identifizierung mit dem Arbeitgeber und vor allem Wertschätzung.

Im speziellen soll hier der Objektschutz benannt werden. Mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 4 des TV-L ist diese Tätigkeit bei Weitem unterbezahlt. Sorgen doch gerade diese Beschäftigten für ein ordentliches Pfund an Sicherheit in Berlin. Durch eine hohe öffentliche Präsenz im Stadtgebiet und bei der Durchführung ihrer Schutzaufgaben, vermitteln sie der Bevölkerung und den Gästen ein gutes Sicherheitsgefühl. Mit ihren Befugnissen und Aufgaben, die wohlmöglich mit der neuen PDieVO noch erweitert werden, entlasten die Beschäftigten des Objektschutzes enorm den Vollzugdienst. Dies muss durch eine Anhebung der Entgeltgruppe gewürdigt werden.

Eine Eingruppierung in die EG 5 ist hier mindestens geboten.

Es muss den Politikern von Berlin klar sein, dass die Sicherheit dieser Stadt im Fokus der Weltöffentlichkeit steht und diese nicht für „Low Budget“ zu haben ist.

Auch den anderen Tarifbeschäftigten der Polizei gegenüber soll dabei eine entsprechende Betrachtung ihrer Tätigkeiten und somit eine gerechte Bezahlung durch die politisch Verantwortlichen erfolgen. Die Führung der Polizei darf mit dieser Forderung nicht allein gelassen werden.

Info 10/2023 zum Ausdrucken