10. Juli 2019

"Bangemachen“ gilt nicht!

Beihilfeanträge können weiter in Papierform gestellt werden

Ausgerechnet aus dem Bereich einer „Möchtegern-Gewerkschaft“ sind offenbar Falschmeldungen verbreitet worden, die für Unruhe bei den Versorgungsempfängern/innen sorgen sollten. Behauptet wurde, dass künftig nur noch online-Beihilfeanträge möglich und die Pensionäre damit „außen vor“ wären. Der dbb berlin stellt klar:

Alle Beihilfeberechtigten – aktive und pensionierte Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin –werden am Beihilfe-Online-Verfahren teilnehmen können, wenn sie es denn wollen.

Selbstverständlich werden nach wie vor auch die postalischen Papierwege offenstehen. Denn das zuständige Landesverwaltungsamt weiß nur zu gut, dass ein Teil seiner Kunden den Onlineweg nicht mehr beschreiten kann bzw. nicht will. Übrigens sind das keineswegs nur die Seniorinnen und Senioren. Das Landesverwaltungsamt Berlin rechnet sogar damit, dass gerade diese Klientel das Online-Verfahren sehr gern nutzen wird. Aufgrund ihrer zeitlichen Flexibilität sind Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nämlich ausgesprochen mobil und nicht immer vor Ort. Auch für diejenigen von ihnen, die gar nicht mehr in Berlin leben, dürfte die internetbasierte Beihilfeabwicklung eine große Erleichterung sein.

Im Übrigen wird es für alle Beamten/innen und Versorgungsempfänger/innen vor dem Echtbetrieb der vorgesehenen Anwendung noch ausführliche Erläuterungen im Internet geben. Gegenwärtig ist zunächst einmal, nachdem auch die Zustimmung des Hauptpersonalrats vorliegt, der Probeechtbetrieb in Vorbereitung - und zwar sukzessive für einen anfänglich noch eingeschränkten Nutzerkreis.

Der dbb berlin bedauert, dass die Falschmeldung in Sachen Beihilfe einmal mehr verdeutlicht hat, dass leider nicht alles, was sich in Berlin Gewerkschaft nennt, zur wirksamen Interessenvertretung beiträgt.

Quelle: dbb berlin