28. Dezember 2018

Beihilfe und IPV

Das Land Berlin möchte digital.....

Im sogenannten personalpolitischen Aktionsprogramm der Senatsverwaltung für Finanzen vom 27.11.2018 gab es Interessantes zu entdecken. Es passieren so einige Dinge im Hintergrund, die ihre Schatten bereits jetzt werfen. Wir möchten euch als DPolG Berlin einen kleinen Überblick geben.

Das E-Government-Gesetz wird mit der Motivation vorangetrieben, den Menschen dieser Stadt attraktive Verwaltungsdienstleistungen zu bieten. Hierbei wird als vermeintlich ungewollter Nebeneffekt auch die Nutzbarkeit und Einheitlichkeit der behördlichen Software angestoßen. Für solch ungeliebte Dinge war einige Jahrzehnte keinerlei Geld da. Nun soll die integrierte Personalverwaltungssoftware (IPV) mit Zieljahr 2025 auf den Prüfstand. Mitarbeitende, die sich um Personal, Stunden, Arbeitszeiten und Finanzen kümmern, dürfen hellhörig werden.

So könnte sich hier die einmalige Chance bieten, dass konzeptlos wirkende IPV System endlich zu einem modernen wie vollwertigen Personalverwaltungssystem u.a. mit Funktionen wie Stundenerfassung, Urlaubsplanung, Lohn- bzw. Gehaltsbuchhaltung  weiter zu entwickeln.  

Im Bereich der Beihilfestelle wurde ein interner Probelauf des Beihilfe-Online Systems durchgeführt. Der Finanzsenator plant die Einführung der Beihilfe-Online für alle beihilfeberechtigten Landesbediensteten und Pensionäre (also auch Polizei). Die Vorteile kennen alle privat versicherten Beamtinnen und Beamten mit den bekannten Abrechnungsanwendungen der privaten Versicherungsunternehmen. Dabei kommt es uns auf Anwenderfreundlichkeit an. Von einer Zwangsdigitalisierung für 70jährige halten wir übrigens gar nichts. Es bleibt abzuwarten, ob bei dieser Gelegenheit auch endlich die Abrechnung von Dienstunfällen vereinfacht und digitalisiert wird.

Info als pdf zum download