24. Januar 2023

Eine unendliche Geschichte bei den Urlaubsansprüchen im Bereich Gef

DPOLG Berlin: Behörde muss jetzt handeln

Eine unendliche Geschichte bei den Urlaubsansprüchen im Bereich Dir ZeSo Gef. Was geschieht mit unseren Urlaubsansprüchen rückwirkend ab 2019? Was unternimmt meine Gewerkschaft zu diesem Thema? Diese Fragen und ähnliche werden häufig gestellt und an uns herangetragen.

Es gab bezüglich der Urlaubsberechnung zwei richtungsweisende Urteile des LAG Berlin-Brandenburg im Jahr 2022 sowie mehrere Urteile des Arbeitsgerichts Berlin. Darüber informierten wir euch zeitnah. Es wurden Musterschreiben zur Anspruchswahrung von uns herausgegeben, mit denen ihr eure Urlaubsansprüche gegenüber der Behörde geltend machen konntet. Wir befinden uns seitdem in intensiven Gesprächen mit der Behörde.

Es muss aus unserer Sicht eine für beide Seiten akzeptable Lösung zur Umsetzung der rechtskräftigen Urteile geben, ohne die Arbeitsgerichte mit hunderten von Gerichtsverfahren zu überlasten.

In der Info des Personalservice (Dir ZS Pers B 8) vom Dezember 2022 wurde folgender Hinweis geschrieben: „Für sich ggf. ergebene Urlaubsansprüche aus zurückliegenden Jahren wird keine Einrede der Verjährung erhoben. Eine Klageerhebung zur Wahrung von Ansprüchen ist daher nicht erforderlich.“ Was bedeutet das nun?

Es gibt derzeitig keinen Verfall der Urlaubsansprüche. Die Behörde erkennt infolge der Gerichtsurteile die bestehenden Ansprüche an. Für den Arbeitgeber ist vor allem der laufende Dienstbetrieb und damit die notwendigen Dienststärken beim Abbau ein organisatorisches Problem.

Dass wir und unsere Mitglieder langsam die Geduld verlieren, dürfte klar sein. Wir bereiten gerade die notwendigen Schritte für ein Klageverfahren vor. Sollten die Verhandlungen scheitern, werden alle Mitglieder der DPolG Berlin in dieser Angelegenheit vertreten. Auch die grassierende Aussage, „dass nur Mitarbeitende ihren Urlaubsanspruch gewährt bekommen, wenn diese geklagt haben“ ist Unfug.

Für weitere Fragen stehen wir euch gern zur Verfügung.

Info 02-2023 als pdf zum Ausdrucken