11. Juni 2020

Sonderregelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten und 12-Stunden-Dienst

DPolG Berlin: Flexregelungen mindestens über die Sommerferien beibehalten!

Die bislang geltenden Arbeitszeitregelungen während der Coronapandemie werden zu einem sehr großen Anteil von den Mitarbeitenden positiv gesehen. Das belegen jedenfalls die vielfältigen zustimmenden Hinweise, die wir als DPolG Berlin auf allen Medienkanälen erhalten. Doch die verpflichtende Dienst- vorausplanung braucht eine Entscheidung zum 14. Juni 2020.

Für die DPolG Berlin ist klar:

1. Die Regelungen müssen mindestens bis zum Ende der Sommerferien beibehalten werden!

2. Es muss eine transparente Evaluation der erfolgreichen Flexibilisierungsmaßnahmen ohne Scheuklappen geben!

Derartige Maßnahmen immer nur aufzurufen, wenn es aus dienstlichen Gründen notwendig erscheint und die sozialen Auswirkungen nicht angemessen zu berücksichtigen erscheint vielen Kolleginnen und Kollegen ungerecht. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und im Fall einer zweiten Welle erneut an der Arbeitszeit herumzubasteln halten wir für unprofessionell und kurzsichtig. Das hat auch mit Planbarkeit von Familie und Beruf nichts zu tun. Zumal sehr viele Mitarbeitende im Land Brandenburg wohnen und dort andere Rahmenbedingungen beispielsweise bei der Kinderbetreuung gelten.

Eine Verlängerung der Maßnahmen ist also dringend geboten, sie liegt nicht nur im Interesse der Mitarbeitenden, sondern dient auch der Aufgabenbewältigung in unruhigen Zeiten.

Am Ende der Pandemie sollte jede einzelne Maßnahme von Gewerkschaften, Personalräten und Behördenleitung auf Herz und Nieren geprüft werden, um die erfolgreichen und mitarbeiterfreundlichen Maßnahmen in den Regelbetrieb zu übernehmen.

Info 17/2020 zum Ausdrucken