22. September 2022

Ermittlungen gegen Polizeibeamte

DPolG Berlin fordert endlich eine solide Rechtsgrundlage für Bodycams und fairen Umgang mit den Kollegen im Fall der syrischen Familie

"Das Beispiel aus Lichtenberg zeigt erneut, wie wichtig Bodycams sind", sagt der DPolG-Landesvorsitzende Boris Biedermann (V). Dafür müsse endliche eine solide Rechtsgrundlage geschaffen werden, die Aufnahmen stadtweit und auch in Wohnungen ermögliche.

Im aktuell von den Linken instrumentalisierten Einsatz liegen dem Rechtsanwalt der syrischen Familie Medienberichten zufolge rund 30 Minuten Videomaterial vor. "Doch warum wurden nur 5 Minuten veröffentlicht?", fragt Boris Biedermann.

Das Verhalten der zwei Polizeibeamten ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und Diziplinarverfahren. "Deshalb werden wir uns zum Einzelfall nicht äußern", so Boris Biedermann. Nur so viel: "Da beruft ein Linken-Politiker mit einer als traumatisiert geltenden Familie ein öffentliches Tribunal ein, fordert die Entlassung eines Beamten und diskreditiert die ganze Behörde. Wo bleibt hier die - übrigens umgekehrt auch von den Linken eingeforderte - Unschuldsvermutung?"

„Auch von der Polizeiführung und der Senatsverwaltung für Inneres würden wir uns wünschen, sich erst zu äußern, wenn der Gesamtsachverhalt klar ist“, so Boris Biedermann weiter.

Die DPolG Berlin steht zu allen Einsatzkräften, die als Vertreter des Rechtsstaates in den polizeilichen Maßnahmen täglich rechtstreu buchstäblich Kopf und Körper hinhalten.

Die DPolG Berlin verurteilt die andauernden Delegitimierungsversuche gegen die Berliner Polizei seitens der Linken und auch der Grünen. Tausende Mitarbeitende der Berliner Polizei "machen jeden Tag einen harten Job", so Boris Biedermann. Sie alle in die rechte Ecke zu drängen "ist maßlos und unverschämt".

Immer wieder wird Berlins Polizistinnen und Polizisten pauschal oder auch struktureller Rassismus vorgeworfen. "Diese Delegitimierung ist Quatsch", so Biedermann weiter. Man müsse nur mal sehen, wie intensiv inzwischen die Arbeit der Beamtinnen und Beamten kontrolliert und untersucht werden kann: Von klassischen Ermittlungen durch die Behörde selbst, der Ermittlungsgruppe Zentral, über die Extremismusbeauftragte, dem 11-Punkte-Plan, der LADG-Ombudsstelle / den Antidiskriminierungsbeauftragen bis zum - ganz neu! - Polizeibeauftragten gibt es zahlreiche Möglichkeiten, polizeiliches Verhalten zu überprüfen.

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