28. März 2018

Arbeitsschutz oder Kältebus?

DPolG Berlin fordert Neuregelung bei der Kälteschutzbekleidung

Dieser Winter war ein echter Härtetest für die Kolleginnen und Kollegen im Außendienst. Das Problem ist nicht neu: Seit der Umstellung auf die blaue Dienstkleidung existiert keine zufriedenstellende vom Arbeitgeber/Dienstherren Polizei Berlin bezahlte Arbeitsschutzbekleidung gegen Kälte. Die Akzeptanz der besonders betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zentralen Objektschutz ist nicht vorhanden.

Das so genannte „Winterzusatzpaket“ bestehend aus:

- Fäustlingen / Handschuhen
- Thermounterwäsche
- Schlaufenschal
- Wintermütze mit Fell
- Winterschuhen
- Regenschutzhose

wurde im Zentralen Objektschutz einmalig ausgeliefert.

Nun haben Bestandsdienstkräfte im ZOS aber ein Nachbeschaffungsproblem bei Verschleiß. Dieses Problem muss bis zum nächsten Kälteeinbruch dringend gelöst werden. Arbeitsschutzbekleidung muss direkt und zu 100 % vom Arbeitgeber/Dienstherrn bezahlt werden und darf nicht zu Lasten des persönlichen jährlichen Budgets von 150,- Euro zur Beschaffung von Dienstkleidung gehen! Denn schon der Kauf einer Winterjacke (Twinjacke + Wärmefutter) für 237,49 € ist mit 150,- Euro Jahresbudget unrealistisch und gesundheitsgefährdend. Die Behördenleitung muss ihrer Pflicht zum Arbeitsschutz nachkommen und alle Arbeitnehmer und Beamten vor Kälte schützen.

Die Senatsverwaltungen und das Abgeordnetenhaus sind in der Verantwortung, ausreichend Mittel für winterharte Dienstbekleidung und das Winterzusatzpaket allen Dienstkleidungsträgern in Vollzugstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Auch auf Qualität ist zu achten, denn der Verschleiß einer dienstlichen Hose und Oberbekleidung ist teilweise schon nach einem Jahr erreicht, wenn die Bedarfsträger nicht in hellblauen, fusseligen oder geschrumpften Kleidungsstücken ihren Dienst versehen möchten.