31. Juli 2026

Freiheitsverlust durch Islamismus – Schutzmaßnahmen überfordern kleinere Veranstalter

DPolG Berlin fordert Berliner Fonds für gefährdete Versammlungen

Die wachsende Bedrohung durch islamistischen Terror beeinträchtigt zunehmend die praktische Ausübung von Freiheitsrechten. Nach der Absage des Berliner „Zugs der Liebe“ fordert die DPolG Berlin einen staatlichen Schutzfonds, damit kleinere und nichtkommerzielle Veranstalter die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen bewältigen können.

 

Terrorgefahr darf Versammlungsfreiheit nicht verdrängen

Die Bedrohung durch islamistischen Terror hat zunehmend konkrete Auswirkungen auf die Ausübung grundgesetzlich geschützter Freiheitsrechte. Ein aktuelles Beispiel ist die Absage des Berliner „Zugs der Liebe“. Neben logistischen Problemen und offenen Genehmigungsfragen verwiesen die Veranstalter ausdrücklich auf die nach dem Anschlag veränderte Sicherheitslage und die zu erwartenden Schutzmaßnahmen.

Damit zeigt sich ein grundsätzliches Problem: Je höher die Anforderungen an Zufahrtsschutz, Absperrungen, Sicherheitskonzepte und organisatorische Vorkehrungen werden, desto schwieriger wird es insbesondere für kleinere und nichtkommerzielle Veranstalter, Versammlungen überhaupt noch durchzuführen.

Der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf erklärt:

Wenn Versammlungen nur noch unter außergewöhnlich hohen Sicherheitsanforderungen stattfinden können, geraten insbesondere kleinere und nichtkommerzielle Veranstalter organisatorisch und finanziell an ihre Grenzen. So wird die Versammlungsfreiheit faktisch eingeschränkt. Der Staat darf die Kosten der Terrorabwehr nicht auf diejenigen abwälzen, die ihre demokratischen Freiheitsrechte wahrnehmen.

Berliner Schutzfonds soll Veranstaltungen ermöglichen

Die DPolG Berlin schlägt deshalb die Einrichtung eines Berliner Schutzfonds für Versammlungsfreiheit vor. Dieser soll nichtkommerzielle oder finanzschwache Veranstalter unterstützen, wenn aufgrund einer konkreten Gefährdungslage außergewöhnliche und kostenintensive Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

Der Fonds könnte insbesondere zusätzliche Aufwendungen für mobile Fahrzeugsperren, Zufahrtsschutz, Sicherheitsplanung, veranstaltungsbezogene Kommunikationssysteme oder technisch notwendige Zugangslösungen abdecken.

Dabei muss eine klare Grenze gelten: Polizeiliche Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung und der Schutz der öffentlichen Sicherheit bleiben staatliche Kernaufgaben. Bodo Pfalzgraf: “Sie dürfen weder organisatorisch noch finanziell auf private Veranstalter übertragen werden.

Die DPolG Berlin fordert deshalb eine politische Lösung, die Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausspielt. Landeschef Pfalzgraf: “Egal ob Weihnachtsmärkte, Straßenfeste oder Demos - wer demokratische Versammlungen schützen will, muss dafür sorgen, dass sie trotz einer erhöhten Bedrohungslage weiterhin tatsächlich stattfinden können.