“Es gibt noch mehr Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen? Das war klar”, sagt der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf. “E-Scooter nimmt doch niemand ernst.”
Die Gründe sind bekannt: Der Gesetzgeber fordert Null verkehrsrechtliche Kenntnisse. Wer E-Scooter fahren will, braucht keine Fahrerlaubnis, so ein Angebot nutzen folglich viele Kinder, Jugendliche und Touristen. Außerdem gilt keine Helmpflicht, anders als bei Mofa und Moped.
Und die Berlinerinnen und Berliner? Seit Jahren müssen sie diesem ordnungspolitischen Chaos untätig zusehen. In der Stadt werden mehr als 20.000 Verleihscooter ohne Regeln genutzt und viele werden zu Stolperfallen.
DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf weiter: “Solche eklatanten Versäumnisse können die Polizei Berlin und die Ordnungsämter nicht ausgleichen.” Erschwerend kommt dazu: Nach Verstößen im Straßenverkehr nennen die E-Scooter-Verleihfirmen der Polizei keine Namen. “Aber wo keine Sanktionen möglich sind, gibt es keine Anreize für die Verantwortlichen, sich an die Straßenverkehrsregeln zu halten“, so Bodo Pfalzgraf.
“Unser Ziel ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr”, betont Bodo Pfalzgraf. Deshalb fordert die DPolG Berlin, die Verleihfirmen regelmäßig zu überprüfen und klare Auflagen für eine Sondernutzungserlaubnis nach dem BerlStrG zu erteilen. Werden verkehrsunsichere E-Scooter nicht umgehend aus dem Verkehr gezogen, muss die Zulassungsstelle eingreifen. Außerdem sollte es regelmäßig stadtweite Kontrollen geben.