16. August 2023

Signal der Unterstützung und Wertschätzung

DPolG Berlin und dbb berlin fordern die Zahlung einer Angriffsentschädigung!

Die Gewalt gegen Beschäftigte der Polizei Berlin und des öffentlichen Dienstes hat ein hohes Niveau erreicht und steigt weiter an. Zugleich nimmt die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst ab. Dies wollen wir als Deutsche Polizeigewerkschaft nicht weiter hinnehmen.

Deshalb fordert die DPolG Berlin eine Angriffsentschädigung für alle Einsatzkräfte, die im Einsatz geschlagen, getreten, geschubst oder sonst wie körperlich angegangen oder beleidigt werden. Der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf betont: "Es ist dabei egal, ob sie verbeamtet oder tarifbeschäftigt sind.”

Mit dieser Haltung ist die DPolG nicht alleine. Auch Frank Becker, Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion berlin, sagt: "Wir halten es für sinnvoll, alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie ehrenamtlich Tätige, z.B. für DRK und Freiwillige Feuerwehr, entsprechend zu entschädigen."

Die Entschädigungssumme sollte 2000 Euro pro Einsatzfall bei körperlichem Angriff betragen. Bei Beleidigungen sollten es 1000 Euro sein. Die Behörde muss von Amts wegen die Prüfung übernehmen und sofort zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Die Voraussetzungen sind:

  • Geltung für Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt im Landesdienst, die in Ausübung ihres Dienstes oder in Folge der Amtsausübung durch eine rechtswidrige Handlung geschädigt werden.
  • Zahlung nicht abhängig von eventuellen Schmerzensgeldzahlungen oder der Schwere der Verletzung.
  • Gilt als zusätzliche, einkommenssteuer- und pfändungsfreie Unfallfürsorgeleistung.
  • Voraussetzung ist außerdem ein abgeschlossenes Strafverfahren.
  • Die Behörde bleibt aufgefordert, sich in all diesen Fällen bei den Tätern die Krankheits-, Unfallfürsorge- und Ausfallkosten einzuklagen.

 
Zum Hintergrund:

In Zahlen: Im Jahr 2022 wurden in Berlin 8.726 Polizeivollzugskräfte Opfer eines Opferdelikts. Das sind 157 Fälle (+1,8 Prozent) mehr als 2021. Von diesen 8.726 geschädigten Polizeivollzugskräften wurden 1.565 körperlich verletzt (17,9 Prozent). 16 von ihnen wurden schwer verletzt. 
Es gab 1.583 Fälle tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (38 Fälle weniger als 2021) und 2.690 Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (45 Fälle mehr). (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2022, S.15-16)
 
Ländervergleich: Die Zunahme körperlicher und verbaler Gewalt ist mitnichten ein Berliner Phänomen. Eine ähnliche Entwicklung hat jüngst die DPolG Hamburg zum selben Vorstoß bewogen. Vorreiter ist das Bundesland Hessen: Ende 2021 hat die schwarz-grüne Regierungsfraktion im Hessischen Landtag ein Dienstrechtsänderungsgesetz durchgeführt. Die Angriffsentschädigung gilt in Hessen als Dienstunfallfürsorgeleistung für staatlich Beschäftigte und sogar für Ehrenamtliche, die durch einen Angriff verletzt worden sind. 

Die Kosten für den Staat dürften gering sein, da er sich die Unfallfürsorgeleistungen vom Täter zurückholen kann (und sollte).

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