18. Dezember 2017

Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien:

DPolG Berlin und dbb empfehlen Widerspruch

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat die Frage aufgeworfen, ob die Alimentation kinderreicher Beamter (drei oder mehr Kinder) rechtens ist. „Wir empfehlen daher den Betroffenen, vorsorglich noch im laufenden Jahr einen Antrag auf Besoldungserhöhung zu stellen und Widerspruch gegen die Höhe der Familienzuschläge einzulegen“, so dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer dazu.

Das OVG NRW hatte zuvor einem Landesbeamten – über den bereits gewährten Familienzuschlag hinaus – für sein drittes Kind einen weiteren Anspruch zugebilligt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Beamte für das dritte und jedes weitere Kind einen Anspruch auf höhere familienbezogene Gehaltsbestandteile haben, nämlich jeweils 115 Prozent des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes. Dies ergebe sich unmittelbar aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1998. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG NRW die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

„Es ist unklar, ob das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zur Entscheidung annimmt und das Urteil des OVG NRW bestätigt“ erklärte Schäfer. Auch bleibt offen, welche Auswirkungen das Urteil auf die in Bund und Ländern völlig unterschiedlich ausgestalteten Besoldungssysteme haben könnte.

Bodo Pfalzgraf, Vorsitzender der DPolG Berlin: „Gerade Beamtenfamilien mit vielen Kindern brauchen jeden Eurocent. Darum raten wir unseren verbeamteten Mitgliedern mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern grundsätzlich vorsorglich zur Fristwahrung bis zum 31. Dezember 2017 über die Personalstelle einen Widerspruch gegen die bisherige familienbezogene Besoldung einzulegen.“ Dies sollte mit einem entsprechenden Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das dritte und gegebenenfalls jedes weitere Kind verbunden werden. Dieser Widerspruch sollte auch einen Antrag enthalten, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ruhend zu stellen.

Muster für kinderreiche Beamte: Antrag auf Besoldungserhöhung / Widerspruch gegen die Höhe der Familienzuschläge (PDF)