08. Dezember 2022

Bodycam Phase 2

DPolG Berlin: Wir begrüßen die Ausweitung des Projekts, fordern aber weiter eine solide Rechtsgrundlage in Wohnungen

Der Probebetrieb für die Bodycam befindet sich seit 5. Dezember 2022 in der zweiten Runde. Stadtweit werden in den Dienststellen der Direktionen 1-5 sowie der Direktion E/V knapp 250 Geräte verteilt, dazu kommen 50 Bodycams bei der Berliner Feuerwehr.

"Wir begrüßen diese Ausweitung, denn Bodycams senken weltweit die Angriffszahlen gegen Einsatzkräfte und liefern gute Beweismittel", sagt unser DPolG-Landesvorsitzender Bodo Pfalzgraf. Und weiter: "Wir freuen uns, dass unserer Forderung nach stadtweiter Verteilung nachgekommen wurde. Bodycams gehören dahin, wo der Bär steppt, also in den Basisdienst."

Allerdings gilt es rechtlich nachzubessern und eine solide Rechtsgrundlage im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG) zu schaffen, um den wichtigen Grundrechtseingriff des Filmens in Wohnungen zu ermöglichen. So sollten Bodycams in Wohnungen ohne auf einen richterlichen Beschluss warten zu müssen unter zwei Bedingungen einsetzbar sein:

1. Wenn die Betroffenen das selbst wünschen.
2. Wenn Polizeieinsatzkräfte es für angemessen halten.

"Unsere Forderung bedeutet vor allem mehr Opferschutz, insbesondere dient sie dem Schutz von Einsatzkräften und Frauen", sagt Bodo Pfalzgraf.

Zum Hintergrund:
In Berlin dürfen die Bodycams nur auf der Straße bzw. im öffentlichen Raum eingeschaltet werden. Verboten ist es, in Wohnungen zu filmen. Doch dort finden die meisten Einsätze des täglichen Polizeidienstes statt. Darunter sind viele, die für die Einsatzkräfte selbst gefährlich sind, sowie viele Einsätze wegen häuslicher Gewalt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden in Berlin im Jahr 2021 insgesamt 15.630 Opfer partnerschaftlicher/innerfamiliärer Gewalt registriert. Der Anteil weiblicher Opfer lag bei 71 Prozent.

Info Nr. 11/2022 zum Ausdrucken