22. November 2018

Tarifinformation für ZOS-Beschäftigte

Entscheidung Landesarbeitsgericht Berlin über die Eingruppierung eines Mitarbeiters des Zentralen Objektschutzes (ZOS)

Am 20. November hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der klagende Kollege des ZOS aufgrund seiner Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6 einzugruppieren ist.

Das Land Berlin wurde verpflichtet, die Differenz zwischen der bisherigen Entgeltgruppe  und der Entgeltgruppe 6 ab dem 01.06.2012 nachzuzahlen. Dieses Urteil ist zunächst ein Einzelfallurteil für diesen klagenden Kollegen.

Die abschließende schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Ferner ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Gericht begründete zunächst seine Entscheidung damit, dass der Kläger zum Stichtag 01.06.2012 (Überleitungszeitpunkt vom BAT alt zum TVL-Berlin) bereits seit neun Jahren Mitarbeiter beim ZOS war. Nach dem alten BAT hätte er nach neun Jahren den Bewährungsaufstieg (BAT VII nach VI b) bekommen. Dieses hat das Gericht zum Anlass genommen, ihn der Entgeltgruppe 6 zuzuordnen.

Allerdings hat das Landesarbeitsgericht (LAG) auch erklärt, dass die „gründlichen Fachkenntnisse“ als gegeben anzusehen sind, nicht jedoch die „gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse“. Diese würden nämlich die grundsätzliche Eingruppierung in die EG 6 darstellen.

Für die Kolleginnen und Kollegen des ZOS, die nicht die neunjährige Bewährungszeit vor der Überleitung hinter sich gebracht haben, wird die Eingruppierung in der EG 5 bestehen bleiben. Das betrifft hier mit Sicherheit die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen.

Wie die Behörde mit den Neueinstellungen nach EG 4 umgehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Soweit der Sachstand zu dem aktuellen Klageverfahren. Sowie die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir die Fakten beurteilen und euch auf dem Laufenden halten.

Wir empfehlen allen Beschäftigten des ZOS, die ihre Ansprüche in dieser Sache noch nicht geltend gemacht haben, dieses unverzüglich nachzuholen. Einen entsprechenden Musterantrag findet ihr hier