16. August 2018

„Gefährdergewahrsam“ – reif für den Einsatz?

Im September 2017 hat der Berliner Senat entschieden, die Jugendarrestanstalt am Kirchhainer Damm als Abschiebehafteinrichtung für gefährliche Menschen (AHE) einzurichten und die Verantwortung der Berliner Polizei zu übertragen.

Bei dem zu verwahrenden Personenkreis der gefährlichen Menschen handelt es sich nach unserem derzeitigen Kenntnisstand um Personen aus dem islamistischen Extremismus, unter Umständen auch um ausreisepflichtige „besonders gefährliche Straftäter/-innen“. Eine genaue Begriffsbestimmung, wer dort untergebracht werden soll, ist derzeit bei der Senatsinnenverwaltung in Arbeit. Auch zu den wichtigen Rahmenbedingungen von Verfahrensanweisungen bis zu Anforderungsprofilen, Gefährdungsbeurteilungen oder Beschreibungen des Aufgabenkreises ist nichts bekannt.

Der erforderliche Personalkörper für diese Einrichtung soll aus dem Bereich Gefangenenwesen der Dir E rekrutiert werden. Hiervon sind sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Arbeitnehmer betroffen. Ebenfalls soll nach den Planungen der Behörde rund um die Uhr ein speziell für diesen Einsatz ausgebildeter „Rettungssanitäter“ vorgehalten werden. Diese Kolleginnen und Kollegen sollen aus allen Bereichen der Berliner Polizei zusammengezogen werden.

Die DPolG fordert von dem Berliner Senat und der Polizeibehörde:

  • Eine klare gesetzliche Definition und Grundlage  für die Verwahrung der Personen.
  • Eine klare gesetzliche Grundlage für das Einschreiten der Kolleginnen und Kollegen, insbesondere bei Widerstandshandlungen.
  • Schulungen und spezielle Ausbildung für das dort einzusetzende Personal.
  • Keine finanziellen Nachteile für die Kolleginnen und Kollegen.
  • Prüfung des erforderlichen Identitätsschutzes des eingesetzten Personals und Schutz der Privatsphäre durch Aufhebung der Kennzeichnungspflicht für die dort eingesetzten Mitarbeiter.
  • Zahlung einer Gefahrenzulage für die eingesetzten Beamten und Arbeitnehmer.
  • Zahlung einer Zulage für die speziell ausgebildeten Rettungssanitäter analog den Notfallsanitätern der Berliner Feuerwehr.
  • Schnelle und umfassende Informationen für das zukünftige Personal unter Berücksichtigung der Verwendungswünsche und des Anfahrtsweges.
  • Keine überhastete Inbetriebnahme am 22. September 2018 auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen!

Info 24/2018 als pdf zum Ausdrucken