Im September 2017 hat der Berliner Senat entschieden, die Jugendarrestanstalt am Kirchhainer Damm als Abschiebehafteinrichtung für gefährliche Menschen (AHE) einzurichten und die Verantwortung der Berliner Polizei zu übertragen.
Bei dem zu verwahrenden Personenkreis der gefährlichen Menschen handelt es sich nach unserem derzeitigen Kenntnisstand um Personen aus dem islamistischen Extremismus, unter Umständen auch um ausreisepflichtige „besonders gefährliche Straftäter/-innen“. Eine genaue Begriffsbestimmung, wer dort untergebracht werden soll, ist derzeit bei der Senatsinnenverwaltung in Arbeit. Auch zu den wichtigen Rahmenbedingungen von Verfahrensanweisungen bis zu Anforderungsprofilen, Gefährdungsbeurteilungen oder Beschreibungen des Aufgabenkreises ist nichts bekannt.
Der erforderliche Personalkörper für diese Einrichtung soll aus dem Bereich Gefangenenwesen der Dir E rekrutiert werden. Hiervon sind sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Arbeitnehmer betroffen. Ebenfalls soll nach den Planungen der Behörde rund um die Uhr ein speziell für diesen Einsatz ausgebildeter „Rettungssanitäter“ vorgehalten werden. Diese Kolleginnen und Kollegen sollen aus allen Bereichen der Berliner Polizei zusammengezogen werden.
Die DPolG fordert von dem Berliner Senat und der Polizeibehörde: