01. September 2024

Jubiläum? Was zum Ordnungsamt auch gesagt werden muss:

Gewichtet den VÜD stärker!

Aus der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage vom 6. Juni (DS 19/19 372) mit dem Thema „Verstetigung der Verkehrsüberwachungsdienste (VÜD) in den Bezirken“ wird eines klar: Die Zukunft in den bezirklichen Ordnungsämtern gehören der Verkehrsüberwachung (VÜD) und dem Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD).

Seit 2006 reden wir hier von einem Mischarbeitsgebiet beider Bereiche, um sich, trotz dünner Personaldecke, den vielfältigen Herausforderungen des täglichen Betriebs zu stellen.

In der Antwort des Senats ist auch die Rede von den Kollegen und Kolleginnen der Parkraumkontrolle (PRK) und es wird auf das Programm „240 PRK zu VÜD“ eingegangen.

Parkraumkontrolle in jetziger Form überholt

Aus Sicht unseres stellv. KV-Vorsitzenden Dir 1, Frank Teichert, der dazu bei der jüngsten Personalversammlung des Bezirksamtes Pankow im Friedrichstadtpalast sprach, ist das Konzept der Parkraumkontrolle allerdings „vollkommen überholt“. „Der einzige Grund dafür, dass die Bezirke weiterhin Kollegen für die Parkraumkontrolle beschäftigen und sie nicht in den VÜD oder den AOD übernehmen ist, dass ihre Einnahmen vollumfänglich dem Bezirk zugute kommen, der keine eigenen Steuern oder Abgaben erheben darf/kann.“ Die Kolleginnen und Kollegen werden ausschließlich in den bezirklichen Parkraumbewirtschaftungsgebieten zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt und füllen damit die Bezirkskassen.

Ordnung oder Einnahmen?

„Hier müssen Prioritäten gesetzt werden und die Bezirke sich ehrlich machen“, sagt Frank Teichert. Wenn es den Bezirken um die Ordnung im öffentlichen Raum geht, dann sollten die Mitarbeitenden des PRK in den VÜD oder den AOD übergeleitet werden. Dort sind ihre Einsatzmöglichkeiten vielfältiger und sie können trotzdem den Parkraum überwachen.

Höhere Eingruppierung

„Wir sind sowieso zu wenige. Warum beschneiden wir uns an dieser Stelle künstlich selbst in unseren Möglichkeiten?“, fragt Frank Teichert und schließt mit den Worten: „Die PRK gehört ausnahmslos in den VÜD. Da die Kolleginnen und Kollegen dort ein wesentlich größeres Aufgabenfeld haben, sollte die Überführung von der EG 4 in die EG 5 selbstredend sein!“

Siehe ergänzend sowie zur fehlenden Wetschätzung bei der Eingruppierung  unsere Pressemitteilung und ihre Ergänzung vom 27. August 2024!