19. Juli 2022

Änderung Landesbeamtenversorgungsgesetz in Kraft getreten

Hinzuverdienstgrenze auf 525 Euro erhöht

Am 26. Juni 2022 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden unter anderem die Hinzuverdienstgrenzen angehoben. "Wir begrüßen diese gesetzliche Änderung ausdrücklich, da diese Erhöhung der Hinzuverdienstmöglichkeiten allen Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern zugute kommt, die wegen Erreichen der Regelaltersrente oder einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden sind und die Voraussetzungen für eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14 a Landesbeamtenversorgungsgesetzes erfüllen.", bewertet dbb Landeschef Frank Becker diese Änderung.

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