10. August 2026

Ein Toter am Bahnhof Zoo - Schusswaffengewalt eskaliert

Illegale Schusswaffen in Berlin: DPolG fordert besseren Schutz und schärferes Waffenrecht

Nach mehreren schweren Schusswaffendelikten in Berlin fordert die DPolG Berlin Konsequenzen: Polizeikräfte müssen im Einsatz persönlich bestmöglich geschützt werden. Zugleich begrüßt die Gewerkschaft die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Verschärfung des Waffenrechts – fordert aber, bei illegalen Schusswaffen deutlich weiterzugehen.

 

Schutz im Einsatz ist keine Verhandlungssache

„Wer uns in den Einsatz schickt, muss uns schützen“, sagt Frank Teichert, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Berlin. Für ihn steht fest: „Schutz ist keine Verhandlungssache.“

Erneut kam es am Wochenende in Berlin zum Schusswaffengebrauch. Für die DPolG Berlin zeigen die Vorfälle, dass die Gefahren für Polizeikräfte keine abstrakte Bedrohung sind, sondern zum Einsatzalltag gehören.

„Wir brauchen keine weiteren Debatten darüber, was irgendwann sinnvoll wäre. Wir brauchen Umsetzung“, so Teichert. Wer Menschen in gefährliche Einsätze schicke, müsse ihnen auch den bestmöglichen persönlichen Schutz zur Verfügung stellen.

Gute persönliche Schutzausstattung ist kein Extra. Sie ist Pflicht.

Innerhalb weniger Tage kam es in Berlin zu mehreren schweren Schusswaffendelikten. Am Hardenbergplatz am Bahnhof Zoo wurde ein Mann durch Schüsse getötet. Zuvor waren bereits in Kreuzberg und Marzahn-Hellersdorf Schüsse gefallen. Aus Sicht der DPolG Berlin zeigt die Häufung der Fälle, wie ernst das Problem illegal verfügbarer und eingesetzter Schusswaffen in der Hauptstadt ist.

Berliner Bundesratsinitiative geht der DPolG nicht weit genug

Die DPolG Berlin begrüßt deshalb grundsätzlich die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Verschärfung des Waffenrechts.

Berlin fordert mit seinem Gesetzentwurf, den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig grundsätzlich als Verbrechen einzustufen. Dazu zählen insbesondere unerlaubter Erwerb, Besitz, Führen und Handeltreiben. Entsprechende Taten werden bislang grundsätzlich als Vergehen nach § 52 Waffengesetz verfolgt. Grundlage ist die Berliner Bundesratsinitiative BR-Drs. 383/26.

Der Ansatz geht für die DPolG Berlin in die richtige Richtung – reicht aber nicht aus. Wir fordern eine deutliche Nachbesserung und eine weitergehende strafrechtliche Bewertung des illegalen Umgangs mit scharfen Schusswaffen.

Frank Teichert bringt die Forderung auf den Punkt:

„Wer Waffen missbraucht, ist ein Verbrecher.“