Die Fakten:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Dezember 2015 einen Beschluss vom 17. November 2015 veröffentlicht und festgestellt, dass das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 nicht amtsangemessen war.
Es wurde aber auch festgestellt, dass im Land Nordrhein-Westfalen die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 in den Jahren 2003 und 2004 sowie der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 im Jahr 2003 ebenso verfassungskonform waren wie die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 in Niedersachsen im Jahr 2005.
Es wird also in einem sehr komplexen Rechenverfahren jede Besoldungsstufe für das jeweilige Jahr in jedem Bundesland bewertet - soweit eine Klage vorliegt.
Zur Erinnerung:
Diesen Berechnungsirrsinn haben wir der von Klaus Wowereit angestoßener Abkehr von der bundeseinheitlichen Besoldung zu verdanken. Aus Sicht der DPolG Berlin kann nur eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung dieses Zahlenchaos beenden.
Was bedeutet das für Berlin?
Wer jetzt falsche Hoffnungen und Emotionen schürt, handelt verantwortungslos. Wir müssen die sachlichen Fakten analysieren und dann durch unsere Fachleute und Juristen die richtigen Schlüsse daraus ziehen.
Die DPolG Berlin wird gemeinsam mit dem dbb berlin und unseren Dachverbänden für die Rückkehr zu einer einheitlichen Besoldung kämpfen!