14. Mai 2019

Entgelterhöhungen aus Tarifrunde 2018/2019

Jetzt kann ausgezahlt werden

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat am 2. Mai 2019 in ihrem Rundschreiben IV Nr. 25/2019 die Umsetzung der ausgehandelten Entgelterhöhungen aus der Tarifrunde 2018/19 festgelegt und die Auszahlung unter Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Bestimmungen angewiesen.

Somit kann die Aus- und Nachzahlung zum Ende Juni 2019, spätestens jedoch Juli 2019, rückwirkend zum 01.01.2019 erfolgen. Die Nachberechnung erfolgt für jeden einzelnen Monat. Diese wird  also steuerlich und sozialversicherungspflichtig Monat für Monat berechnet.

Die Eingangsstufen der Entgeltgruppen EG 2 bis EG 15, also Stufe 1, wird um 4,5 % im Jahr 2019, um weitere 4,4 % im Jahr 2020 und dann noch einmal um 1,8 % im Jahr 2021 angehoben. Somit werden die Neueinsteller etwas besser als bisher gestellt. Alle anderen Entgeltstufen erhalten in dem laufenden Jahr eine Erhöhung von min. 100,- Euro, im Jahr 2020 min. 90,- Euro und dann noch einmal von Januar 2021 bis zum September 2021 eine letzte Erhöhung von min. 50,- Euro.

Jahressonderzahlung:

Für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 wird die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L auf der Höhe des Jahres 2018 eingefroren. Nach dem Jahr 2022 finden die Jahressonderzahlungen bei Entgelterhöhungen wieder Anwendung.

Aktuelle Entgelttabelle TV-L Allgemeiner Teil (Quelle dbb)

Info 15/2019 als pdf zum Ausdrucken