03. Juni 2017

DPolG lehnt Einrichtung eines Bundespolizeibeauftragten ab

Justiz ist richtiger Ansprechpartner bei Konflikten

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt hat im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf über eine unabhängige oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz) Stellung genommen und eine derartige Einrichtung abgelehnt.

Wendt, der als Sachverständiger für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geladen war, erläuterte die Auffassung der DPolG, die nach eingehender Prüfung des Gesetzentwurfes zu dem Schluss kommt, dass die Einrichtung eines solchen unabhängigen Polizeibeauftragten nicht notwendig ist.

Zum einen liegt die Zahl der Beschwerden und Anzeigen gegen Beschäftigte der Bundespolizei im niedrigstelligen Bereich, zum anderen – und das ist der wichtigste Grund - ist es nach Auffassung der DPolG kaum vorstellbar, dass die Unabhängigkeit unserer Justiz, die allein Recht und Gesetz und keiner politischen Erwartungshaltung verantwortlich ist, durch eine Institution noch steigerbar ist, die durch das Parlament mehrheitlich gewählt werden soll. Der Rechtsstaat hat mit seiner unabhängigen Justiz eine Vielzahl von wirksamen Instrumenten, diesem Auftrag gerecht zu werden, so Wendt.

Aber auch den Beschäftigten der Bundespolizei selbst stehen für persönliche Beschwerden und Eingaben zahlreiche förmliche (Beschwerdestellen, Innenrevision, Sozialmedizinische Dienste, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte, Beauftragte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Vertrauensstelle der Bundespolizei) und nichtförmliche (Polizeigewerkschaften, Stiftungen) Ansprechpartner zur Verfügung.

Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte in seinem Fazit: „Eine solche Institution ist weder notwendig, noch für die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen förderlich, im Gegenteil. Die veranschlagten Haushaltsmittel könnten innerhalb der Bundespolizei durchaus sinnvollen Verwendungen zugeführt werden und könnten damit die derzeitigen erfolgreichen Bemühungen zur Stärkung des Personalkörpers, der Aus- und Fortbildung sowie der Ausrüstung der Beschäftigten weiter fördern.

DPolG Stellungnahme zum Gesetzentwurf