Berlins Ordnungsämter feiern demnächst ein Jubiläum! Wir gratulieren von ganzem Herzen zu 20 Jahren Ordnungsamt - und haben, damit Gutes besser wird, einen Vorschlag: Aus Sicht der DPolG Berlin ist das Konzept der Parkraumkontrolle (PRK) „vollkommen überholt und gehört abgeschafft”, sagt Frank Teichert vom Kreisverband Dir 1. ”Die Bezirke müssen sich ehrlich machen und Prioritäten setzen.“ Wenn es den Bezirken um die Ordnung im öffentlichen Raum geht, dann sollten die Mitarbeitenden der PRK in den Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) übergeleitet werden.
Die vier Vorteile im VÜD
Unsere Kritik ist folgende:
Die Kolleginnen und Kollegen der PRK werden derzeit ausschließlich in den bezirklichen Parkraumbewirtschaftungsgebieten eingesetzt, um den ruhenden Verkehr zu überwachen - also nachsehen, ob das Parkticket abgelaufen ist. Mit dieser Arbeit füllen sie die Bezirkskassen. „Die Einnahmen* sind der einzige Grund dafür, dass die Bezirke weiterhin Kolleginnen und Kollegen für die Parkraumkontrolle beschäftigen und sie nicht in den Verkehrsüberwachungsdienst oder den Allgemeinen Ordnungsdienst übernehmen", erklärt Frank Teichert. Doch Knöllchen schreiben darf auch der VÜD...
Eine Übernahme bedeutet auch, die Mitarbeitenden finanziell besser* zu entlohnen: "Da die Kolleginnen und Kollegen im VÜD ein größeres Aufgabenfeld haben, sollte die Überführung von der EG 5 in die EG 6 selbstredend sein!“ Das mache die Behörde in Zeiten von Personalmangel zudem attraktiver.
Zum Hintergrund:
*Die Einnahmen aus der PRK kommen vollumfänglich dem Bezirk zugute, der keine eigenen Steuern oder Abgaben erheben darf. Einnahmen aus dem VÜD fließen direkt in die Landeskasse. Die Bezirke könnten zum Ausgleich mit dem Senat aushandeln, dass ein gewisser Prozentsatz der durch den VÜD erwirtschafteten Finanzmittel wieder in die Bezirkskassen abzugeben ist.
Zur Entgelttabelle geht es hier: dbb beamtenbund und tarifunion berlin
Die Mitarbeitenden von PRK, VÜD sowie des Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) arbeiten in Dienstkleidung und sind dadurch nach außen für die Bevölkerung eindeutig zu erkennen. Sie gehören zum Ordnungsamt der Bezirke - genauso wie z.B. das Veterinäramt oder die Gewerbeaufsicht - und stellen dort den größten Personalkörper.
Die Zukunft gehört dem VÜD - siehe DS 19/19 372 zur “Verstetigung der Verkehrsüberwachungsdienste (VÜD) in den Bezirken” im AGH Berlin.
UPDATE: Freundschaft auf dem Prüfstand: DPolG fordert konsequente Umsetzung als Zeichen der Wertschätzung
„Beim Geld hört die Freundschaft auf,“ so lautet ein bekanntes Sprichwort. Respekt, Anerkennung und Wertschätzung – sind dies nur leere Worte oder tatsächlich gelebte Praxis? Diese Frage stellen sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst angesichts der aktuellen Entwicklungen.
Trotz eines rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 25. Oktober 2018 (AZ: 10 SA 633/18) wurde die Höhergruppierung der Mitarbeitenden in der Parkraumbewirtschaftung von Entgeltgruppe 4 in Entgeltgruppe 5 in vielen Fällen wieder rückgängig gemacht. Neueinstellungen erfolgen weiterhin in der niedrigeren Entgeltgruppe 4, erfuhren wir hier aus den Bezirken. Dies stößt auf erheblichen Widerstand.
„Wir reden hier von den unteren Entgeltgruppen die bei einer Anpassung einen großen Unterschied für die Mitarbeitenden machen.“ sagt Frank Teichert, Landeshauptvorstandsmitglied der DPolG Berlin.
Die laufende Debatte zur Neustrukturierung bietet aus gewerkschaftlicher Sicht eine Chance, bestehendes Unrecht zu beseitigen. Die Forderung, die Mitarbeitenden der Parkraumkontrolle in den Verkehrsüberwachungsdienst zu überführen, ist der logische und notwendige Schritt, um diesen Knoten zu lösen.
Die Pdf zur Pressemitteilung finden Sie außerdem hier: zum Ausdrucken, Abspeichern, Weiterleiten.