22. August 2017

Teilerfolg für die deutsche Sprache

Polizei Berlin reagiert auf Hinweise

Wir begrüßen die Festlegung der Polizei Berlin auf verbindlichen Punktabzug bei sogenannten „Fehlern in der deutschen Sprache“ ausdrücklich. Durch unsere öffentliche Kritik an der Neufassung der Ausbildungsordnung für Polizeimeisteranwärterinnen und –anwärter konnten wir der Ausbildungsbehörde Polizei Berlin die Zusage für eine verbindliche Überprüfung der deutschen Sprache abgewinnen.

In diesem Jahr wird die sperrig klingende APOmDPol (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mittleren Dienst der Schutzpolizei) novelliert. Hierzu lag uns die Entwurfsfassung vor, in der eine Regelung zum Umgang mit „Fehlern in der deutschen Sprache“ getroffen wurde. Durch die Verwendung des Wortes „kann“ wurde dort ein Ermessen bei  Deutschfehlern eingeräumt. Diese Öffnung kritisierten wir als DPolG Berlin und forderten eine Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards in der Polizei Berlin. Aufkommende Missverständnisse und Zeitungsenten über komplette Abschaffungen der Deutschkorrekturen mussten klargestellt werden, weil Journalisten ganz offenbar die Unterschiede zwischen Tests bei Bewerbung, Einstellung und Ausbildung nicht verstehen konnten. Insgesamt versucht die Senatsinnenverwaltung gerade, sich durch die Hintertür von klaren Regelungen als Verordnungsgeber zu verabschieden. Das Ergebnis werden Wischi-Waschi-Formulierungen zum Nachteil der Beschäftigten sein.

Am 18.08.2017 hat sich die Behörde dann unter der Intrapol-Rubrik „aus erster Hand“ wie folgt positioniert:

Deutschtests werden weiterhin benotet. Anderslautende Behauptungen sind unzutreffend. Abstriche beim Einstellungstest gibt es erst recht nicht. Das Missverständnis beruht offenbar auf dem aktuellen Entwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Polizeivollzugsdienst. Hier ist die Rede davon, dass Verstöße gegen die Regeln der deutschen Sprache bei allen schriftlichen Prüfungen zum Punktabzug führen können – also nicht zwangsläufig müssen. Diese Regelung auf Deutschtests anzuwenden, wäre allerdings absurd und ist ausdrücklich nicht vorgesehen – geht es hierbei ja gerade um die Überprüfung der Deutschkenntnisse.

Wir bedanken uns für diese Klarstellung und werden als DPolG Berlin weiterhin für eine maximale Ausbildungsqualität in der Polizei Berlin eintreten. Allerdings ist aus unserer Sicht die APOmDPol eindeutig so zu gestalten, dass keine Missverständnisse mehr aufkommen.