25. März 2020

DPolG Berlin: Strafrahmen verschärfen!

Rettungsmittel als Diebesgut

Nachdem in diesen Krisentagen gewissenlose Verbrecher und Geschäftemacher nicht davor zurückschrecken, in Krankenhäusern und Pflegeheimen der Hauptstadt dringend notwendige Rettungsmittel wie Schutzbekleidung und Desinfektionsmittel zu stehlen, will die DPolG Berlin eine rasche Strafverschärfung erreichen.

Dazu sollte der Paragraf 243 StGB um einen Punkt 8 erweitert werden. Dann würde ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegen, wenn Täter Gegenstände entwenden, die dem Allgemeinwohl dienen.

Dazu gehören insbesondere Arbeitsmittel von medizinischen Einrichtungen, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der DPolG Berlin: „Wer durch Diebstahl Menschen in Gefahr bringt, handelt besonders verantwortungslos. Insbesondere, wenn er damit dem Gemeinwohl so empfindlich schadet.“

Darum kann die Politik jetzt zeigen, wie sie zu solchen Taten steht und rasch das Gesetz ändern, wie wir es nach intensiven Diskussionen in Berlin mit Ärzten, Krankenschwestern, Pflegepersonal, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und Polizisten vorschlagen.

Pressmitteilung vom 25.03.2020 als pdf zum Download