Am 8. Januar 2020 fand vor dem Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg eine mit Spannung erwartete Eingruppierungsverhandlung für den Zentralen Objektschutz (ZOS) statt.
Hier ging es um die Anhebung der Eingruppierung eines Mitarbeiters des ZOS aus der übergeleiteten Entgeltgruppe 5 in die Entgeltgruppe 8, hilfsweise in die Entgeltgruppe 6. Diese Verhandlung war nötig geworden, nachdem das Bundesarbeitsgericht das Verfahren an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen hat.
Der vorsitzende Richter hat in seiner Einleitung sofort klar gemacht, dass es hier nur um die Feststellung der vielseitigen Rechtskenntnisse gehen kann. Er schloss also gleich die Möglichkeit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 aus.
Nachdem beide Parteien ihre Argumente ausgetauscht und die Richter sich beraten hatten, deuteten die Zeichen Richtung Entgeltgruppe 5. Es wurden vorerst die vielseitigen Rechtskenntnisse verneint, ohne ein Urteil zu verkünden. Das Urteil wird nun nachträglich schriftlich verfasst und verkündet.
Es bleibt also "vermutlich" bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 für diesen Kollegen. Inwieweit dieses Urteil wohlmögliche Auswirkungen auf andere Mitarbeitende des ZOS haben kann, insbesondere der Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Entgeltgruppe 4 befinden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Wir müssen das schriftliche Urteil mit seiner Begründung abwarten und werden euch nach Prüfung berichten.