03. März 2021

Gemeinsame Info von BDK, DPolG und GdP

Schießstandskandal: Verwaltungsklageverfahren verzögert Schiedsverfahren

Im Oktober letzten Jahres hatten GdP, DPolG und BDK gemeinsam mit der Innenverwaltung ein Schiedsverfahren vereinbart, das eine Betrachtung der gleichmäßigen Anwendung des Erlasses des Senats für Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds Schießstätten seitens der Bewertungskommission durch von den Berufsvertretungen benannte Schiedspersonen ermöglicht hätte. Aus dieser Einigung heraus hatte im November die Senatsverwaltung für Inneres die Polizei Berlin damit beauftragt, das Verfahren umzusetzen.

Waren Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds Verwaltungsakte?

„Wie die Innenverwaltung zwischenzeitlich mitteilte, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nun in die Verhandlungs- bzw. Entscheidungsphase eingetreten, die auf die Anerkennung der Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds als Verwaltungsakt gerichtet ist. Sollte das Gericht zu der Entscheidung kommen, dass es sich um Verwaltungsakte handelt, so ist folgerichtig das avisierte Schiedsverfahren nicht umsetzbar. Daraus würde nämlich unweigerlich resultieren, dass den Betroffenen Widerspruchs- und Klagerechte zu ihrem jeweils eigenen Verwaltungsakt zustehen“, erklärte BDK-Chef Kretzschmar zum aktuellen Sachstand.

Chance für die Betroffenen

„Wir bedauern, dass diese Situation ein Schiedsverfahren mindestens verzögert oder gar unmöglich macht. Gleichzeitig sehen wir aber auch Vorteile für die Betroffenen, wenn ihnen der individuelle Rechtsweg eröffnet würde“, ergänzte Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der DPolG.

Es bleibt nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuwarten und anschließend zu schauen, ob weitere Instanzen sich mit dem Sachverhalt befassen müssen. Bis dahin ist es nicht zielführend, über alternative Wegezu spekulieren“, sagte abschließend GdP-Landesbezirksvorsitzender Cioma.

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