28. September 2016

DPolG Berlin: Keine Vorverurteilung! Selbstjustiz ist und bleibt verboten.

Schusswaffengebrauch in der Kruppstraße

Zum nächtlichen Schusswaffengebrauch in der Kruppstraße wird in einigen Medien bereits nach wenigen Stunden an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes gezweifelt. Das klärt mit der notwendigen Sachkenntnis und Besonnenheit wie immer die Justiz.

DPolG-Chef Bodo Pfalzgraf dazu: „Der tragische Einsatzverlauf darf nicht zu einer medialen Vorverurteilung führen. Die Beamten mussten Selbstjustiz und eine für sie selbst lebensbedrohliche Situation verhindern!“

Möglicherweise hätte die Ausrüstung der Polizei mit einem Distanzelektroimpulsgerät den Ausgang des Einsatzes massiv beeinflussen können.

Pfalzgraf: „Polizisten wollen nicht töten, aber wenn sie vom Staat kein anderes Einsatzmittel bekommen, werden sie dazu gezwungen!“