21. September 2017

DPolG Berlin: Zivilkräfte nicht einbezogen

Schutzwestenproblem noch nicht erledigt!

Die vor über 10 Jahren privat beschafften und von der Behörde genehmigten bezuschussten Unterziehwesten werden zum Problem. Die Garantiezeiten sind zu 90 % abgelaufen und ganz offenbar liegen der Behörde weder Details zu den Herstellern, den Ablaufdaten, dem Zustand oder der Gesamtzahl der Unterziehwesten vor.

Das spezielle Unterziehwesten für den verdeckten zivilen Einsatz weiter nötig sind, dürfte unter Fachleuten klar sein. Die für das neue ballistische Schutzkonzept zusätzlich beschafften Westen sind wegen ihrer deutlichen Erkennbarkeit für den zivilen Operativeinsatz ungeeignet.

Zwar wurde für verschlissene Westenhüllen eine Neuregelung zur Ersatzbeschaffung getroffen, aber nicht für den Hülleninhalt, also den echten Schutzbereich der Weste. Die Westen unterliegen einem intensiven Gebrauch sowie schädigenden äußeren Einflüssen und können nicht einfach mit einem Federstrich als weiter gebrauchsfähig bezeichnet werden. Die Hersteller begrenzen ihre Garantie nicht ohne Grund.

Das Thema Schutzwesten muss aus Sicht der DPolG Berlin ganzheitlich betrachtet werden. Zwar begrüßen wir die angestrebten Verbesserungen für uniformierte Einsatzkräfte, aber es darf keine Vernachlässigungen der zivilen Kräfte geben. Hinzu kommt eine erhebliche Unterausstattung in den örtlichen Direktionen. Und das bei Menschen, die täglich für diese Stadt ihr Leben riskieren.

Unsere Positionen:

  • Alle Einsatzkräfte der Polizei Berlin haben Anspruch auf eine optimale persönliche Schutzausstattung.
  • Wir wollen eine ganzheitliche Lösung, die ALLE mitnimmt und dauerhaft Qualitäts-standards zur Aussonderung definiert.
  • Wir wollen die Beteiligung des GPR und die Veröffentlichungen von Beschusstests für alle getragenen Fabrikate.
  • Wir wollen eine jährliche Revision aller Westen durch Sachverständige unabhängig von der vertraglichen Gewährleistung.
  • Wir wollen die Rücknahme der Altwesten und Neuausstattung für die Zivilbereiche und eine öffentliche Haftungserklärung bis zur Aussonderung.