03. November 2020

Umgang mit Widersprüchen und Ruhendstellung

Stand der Klageverfahren Amtsangemessene Besoldung

Leider warten wir alle nach wie vor auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur „A“ Besoldung der Beamten. Die kürzlich ergangenen Urteile betreffen bisher nur die „R“ Besoldung und zeigen eine grundsätzliche Richtung für die „A“ Besoldung.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2020 zur Richter-Besoldung festgestellt, dass Widersprüche zur Wahrung seiner Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn ausreichen. Wir empfehlen deshalb wie in jedem Jahr die Widersprüche als 

- Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation sowie
- Antrag auf Anpassung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind

für das Haushaltsjahr 2020 zu stellen.

Die Kolleginnen und Kollegen, die bereits einen Widerspruch gestellt haben und danach befördert wurden, müssen erneut einen Widerspruch einreichen, da sich geltende Widersprüche immer auf das Statusamt im Haushaltsjahr beziehen. Muster-Widersprüche haben wir hier für euch bereitgestellt. 

Der Senat von Berlin hat in seiner Antwort vom 08.10.2020, auf die schriftliche Anfrage eines CDU-Abgeordneten vom 28.09.2020, dies ausdrücklich bestätigt und verweist auf das Rundschreiben SenFin 33/2018. Darüber hinaus sieht der Berliner Senat, laut Antwort auf die Anfrage, z.Z. keinen weiteren Handlungsbedarf in Sachen Alimentation.

In der Antwort verweist der Berliner Senat auf die in der aktuellen Regierungskoalition vereinbarten Erhöhungen. Zum 01.01.2021 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamtenschaft um 2,5 % erhöht. Damit soll Berlin, nach Berechnung des Senats, bei der Besoldungsstufe A 12 für 2021 um 0,03 % über dem Länderdurchschnitt und um 0,22 % unter dem Bund-Länder-Durchschnitt liegen. Leider bleibt unklar, wie man zu einem derartigen Berechnungsergebnis kommt. 

Wir kämpfen gemeinsam mit unserem Dachverband dem dbb berlin, dem DGB und dem Richterbund weiter für eine amtsangemessene Alimentation. Lasst euch nicht von selbst ernannten angeblich unabhängigen Rechtsvertretern und Leuten verunsichern, die keine Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes sind und ihre Beschwerdemacht aus Onlinepetitionen oder Social-Media-Gemoser/Gemecker/Meckerei ableiten.

Info 20/2020 als pdf zum Ausdrucken