05. September 2018

DPolG Berlin

Stellungnahme zum Entwurf über die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

Die DPolG Berlin hat in der gemeinsamen Bewertung mit dem dbb berlin zu dem Entwurf über die Neureglung von Erschwerniszulagen Stellung bezogen und noch etliche Nachforderungen und Lösungsvorschläge unterbreitet. Dieser Vorgang ist bei Gesetzesänderungen und Verordnungen üblich.

Die Spitzenorganisationen werden vom zuständigen Senatsmitglied zu Stellungnahmen und Änderungswünschen aufgefordert. Kleine örtliche Personalräte einer Behörde werden weder angeschrieben, noch können sie bei derartigen Gesetzesänderungen im Vorfeld mitwirken.

Die DPolG hat umfangreiche Änderungen zu den § 4 EZulV (DuZ), § 11 EZulV (Kampfmittelräumdienst und Entschärfer) sowie zu den §§ 17 a und 22 EZulV angeregt.

Zulagen für Streifendienst K, OGW, AGIA und OGJ: Hier insbesondere die Berücksichtigung der Streifendienste K der Polizeiabschnitte sowie der OGW, AGIA und OGJ der örtlichen Direktionen. Diese sollten aufgrund ihres bedarfsorientierten Dienstes keine Nachteile erleiden.

Funktionszulage für EE und AHU: Auch für die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und der Alarmhundertschaften der Direktionen haben wir eine Funktionszulage am Beispiel Brandenburgs gefordert.

Die komplette Stellungnahme ist hier (pdf-Dokument) nachzulesen.