21. Juni 2016

Forderung der DPolG erfüllt sich

Trageerlaubnis für selbst beschaffte T-Shirts im Gefangenenwesen

Die Direktionsleitung ist der Forderung der DPolG gefolgt und hat gestattet, selbst beschaffte T-Shirts im Referat Gefangenenwesen zu tragen.

Es gibt die Möglichkeit, die T-Shirts (kurzärmlig) entsprechend der Einsatzeinheiten auf eigene Kosten zu beschaffen.

Das T-Shirt muss wie folgt beschaffen sein: Farbe Dunkelblau, aufgedrucktes Landeswappen auf dem linken Ärmel, Schriftzüge „POLIZEI“ auf dem Rücken und der Brust. Die Dienstnummer muss auf der Brust unter dem Schriftzug Polizei erkennbar sein.
 
Wir bedanken uns ausdrücklich für die mitarbeiterfreundliche Entscheidung der Direktionsleitung.