15. Juni 2018

Dienstherrenwechsel

Versetzungen weiterhin unter restriktiver Handhabung

Über 240.000 Polizistinnen und Polizisten versehen ihren Dienst in den Bundesländern und Bund. Hinter dieser Zahl stecken unterschiedliche Lebensläufe und Lebensgeschichten mit Veränderungen im sozialen und beruflichen Leben. Es bleibt also vorhersehbar, dass auch Dienstkräfte der Polizei Berlin den Wunsch nach einem Wohnortwechsel und dem damit einhergehenden Wechsel des jeweiligen Dienstherrn hegen.

Seit Jahren sind die Wechsel- oder auch Versetzungsersuchen der Beamtenschaft in der Polizei Berlin immer wieder Streitpunkt. Strategische Fehlentscheidungen in der Personalplanung und Besoldung durch die Regierungen der vergangenen Jahre haben heute einen klaren Kampf um die besten Köpfe ausgelöst. Versetzungsersuchen ohne Tauschpartner werden deshalb weiterhin „restriktiv“ gehandhabt. Das heißt: Abgelehnt!

Diese strikte Haltung ist aus Organisationssicht nachvollziehbar, da der Personalkörper überaltert und zu klein ist. Das Beamtenstatusgesetz kennt nur ein klares Einvernehmen der abgebenden und der aufnehmenden Behörde bei Versetzungen und die Beschlüsse der Innenministerkonferenz zur Verhinderung von „feindlichen Abwerbungen“ werden ebenso regelmäßig bestätigt. Hiervon sind übrigens auch Entlassungen auf eigenen Antrag und entsprechende Wiedereinstellungen erfasst.

Die DPolG Berlin vertritt die Interessen seiner Mitglieder und fordert die Berücksichtigung von Veränderungswünschen der Kolleginnen und Kollegen. Das jetzige Tauschpartnersystem ist undurchsichtig und nicht nachvollziehbar. Auch wird eine Dienstkraft nicht zufriedener durch das „anketten“ an das Land Berlin oder - in kleineren Dimensionen gedacht – an eine Direktion weit entfernt vom Wohnort. Unzufriedene und demotivierte Mitarbeitende nutzen Niemandem.

Für die nächsten Jahre ist lediglich die Tauschversetzung der wirklich sichere Weg zur nahtlosen Fortsetzung von Dienstverhältnissen im Beamtenstatus. Im Tarifbereich existiert eine solche Regelung nicht und wäre auch rechtlich nicht durchsetzbar. Die Folgen dieser Politik merken wir schon heute im Bildungs- und Sozialbereich, wo Berlin bekanntlich „Spitze“ sein möchte, und auch bald noch deutlicher in der Polizei Berlin. Wir stehen der Behördenleitung und der obersten Dienstbehörde weiterhin für Gespräche für pragmatische Lösungen der komplexen Materie zur Verfügung.