06. August 2018

Sonderzahlung im Jahr 2018

Weihnachtsgeld ist nichts von Dauer

In seinem 2. Sonderzahlungsänderungsgesetz hat der Senat von Berlin das Ziel bekräftigt, bis zum Jahr 2021 die Besoldung auf den Durchschnitt der anderen 15 Bundesländer sowie des Bundes zu heben. Grundsätzlich begrüßt die DPolG Berlin jede zusätzliche Handlung des Senats zur Anpassung der Besoldung in Berlin, um die enorme Arbeitsbelastung in der ausgedünnten Hauptstadtpolizei entsprechend besser zu würdigen.

Zusätzlich zwingen der Druck aus allen Wählergruppen und die anhängigen Klagen des DBB sowie von Einzelpersonen den Senat zu einer höheren Geschwindigkeit bei der Besoldungsanpassung.

Allerdings halten wir diese Anpassung der Besoldung über nicht ruhegehaltsfähige Sonderzahlungen nicht für den richtigen Weg! Wie schnell solche zusätzlichen Leistungen wieder zum politischen Spielball werden können, wissen viele Kolleginnen und Kollegen noch aus der Vergangenheit.

In der Vorlage zur Sonderzahlung im Jahr 2018 ist folgende Staffelung vorgesehen (Änderungen noch möglich):

 2017Ursprünglich geplant in 20182018
A 4 bis A 91000,- Euro1300,- Euro1550,- Euro
Ab A 10 aufwärts800,- Euro900,- Euro900,- Euro
Vorbereitungsdienst (Anwärter-/innen)300,- Euro400,- Euro400,- Euro
Versorgungsempfänger A 4 bis A 9500,- Euro650,- Euro775,- Euro
Versorgungsempfänger ab A 10 aufwärts400,- Euro450,- Euro450,- Euro