Partnertarif - Ideal für Familien aus den Bereichen Polizei und Ordnungsamt

 Während andere von Solidarität reden, praktizieren wir sie!!!

Weil wir wissen, wo der Schuh drückt. Wo gibt es das sonst noch?

Die Voraussetzungen für einen Partnertarif:

  1. Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit gleicher Wohnanschrift
  2. Beide Partner müssen im Bereich der Polizei oder des Ordnungsamtes tätig sein (laut Satzung § 3 Mitgliedschaft)
  3. Ein Polizeispiegel für beide Mitglieder

Das Mitglied mit dem höheren Mitgliederbeitrag zahlt den Regelbeitrag, der Partner zahlt nur den Mindestbeitrag, zurzeit 7,00 Euro.

Bei vollen Leistungen für beide Mitglieder!!!

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