Kopftuchdebatte nach Grünen-Beschluss gegen Neutralitätsgesetz
DPolG Berlin fordert Neutralität des Staates & Frauenrechte ein - und lehnt Kopftuch in Uniform ab
Die DPolG Berlin positioniert sich klar gegen das Tragen eines Kopftuchs im uniformierten Polizeidienst. Frauenvertreterin Angélique Yumusak betont die strikte Trennung von Religion und Staat und warnt vor einem Signal, das patriarchale Moralvorstellungen normalisiere.
Wer Uniform trägt, repräsentiert den Staat – nicht die eigene religiöse Identität. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht in der Debatte der Grünen ein falsches politisches Signal für Demokratie und Gleichstellung in Berlin.
Position der DPolG Berlin: #keinKopftuchinUniform
Die DPolG Berlin übt scharfe Kritik: Die Kopftuch-Islam-Obsession der Berliner Grünen* ist für Frauen kontraproduktiv. Frauenvertreterin Angélique Yumusak: „Das Tragen des Kopftuches suggeriert eine Moralvorstellung ausschließlich Frauen gegenüber.”
„Das Kopftuch hat in der Polizei überhaupt nichts zu suchen. Religion und Staat sind ganz streng auseinanderzuhalten”, sagt Angélique Yumusak, DPolG-Frauenbeauftragte im Berliner Kurier. Wer Uniform trage, repräsentiere den Staat - nicht sich selbst.
Es ist nicht im Interesse des Staates, sondern ein fatales Zeichen für unsere Demokratie, patriarchale Unterdrückung für Wählerstimmen zu benutzen, so Angélique weiter. “Unsere Polizei ist vielfältig und divers.”
Das Kopftuch und die Moral
In bestimmten konservativen islamrechtlichen Auslegungen richtet sich die Pflicht zur Bedeckung vor allem an Frauen. Männer müssen ihren Körper nicht in vergleichbarer Weise verhüllen. Damit entsteht eine Regel, die nur für Frauen gilt und ihren Körper besonders in den Mittelpunkt moralischer Vorschriften stellt.
„Patriarchale Unterdrückung“ bezieht sie sich auf gesellschaftliche Strukturen, in denen überwiegend Männer festlegen, wie Frauen sich kleiden oder verhalten sollen. Das Kopftuch steht aus dieser Sicht für eine solche Geschlechterordnung, in der Frauen stärkeren Regeln unterliegen als Männer. In Ländern wie dem Iran oder Afghanistan ist diese Ordnung sogar gesetzlich vorgeschrieben bzw. verpflichtend.
Wichtige Unterscheidung: Wenn wir als Polizeigewerkschaft DPolG ein “Kopftuch in Uniform” ablehnen, stellen wir nicht den persönlichen Glauben einzelner Frauen infrage. Unsere Position bezieht sich auf die sichtbare Darstellung religiöser Symbole im hoheitlichen Dienst. Der Glaube ist Privatsache – die Uniform hingegen steht für den Staat und soll aus dieser Sicht religiös neutral erscheinen.
Die Kopftuch-Debatte und ihre Reichweite
Die öffentliche Reaktion auf unsere Position zeigt, wie stark das Thema nicht nur unsere Follower aus social media bewegt.
Mit unserem Beitrag haben wir eine breite öffentliche Debatte angestoßen. Seit dem 16. Februar 2026 wird das Thema - bis Erscheinungstag heute (26. Februar) intensiv diskutiert. Allein auf Instagram erreichte der Post eine Reichweite von rund 137.000 Accounts. Er erhielt nahezu 8.000 Likes, mehrere Hundert Kommentare, 133 Reposts sowie 715 Weiterleitungen. Das ist für unseren Berliner Account sehr viel!
Auch auf X entwickelte sich eine erhebliche Dynamik: Dort erzielte der Beitrag eine Reichweite von 154.000, wurde rund 8.300 Mal gelikt, etwa 1.100 Mal zitiert beziehungsweise repostet und erhielt zusätzlich 435 Kommentare. Auch der Folgepost im Thread wurde deutlich wahrgenommen und breit rezipiert.
Die Zahlen zeigen: Die Frage nach Neutralität, Frauenrechten und staatlicher Repräsentation bewegt viele Menschen – und wird kontrovers, aber sichtbar geführt.
Die jüngste Vorgeschichte: Was ist rund ums Neutralitätsgesetz und Kopftuch passiert?
*Grünen-Beschluss gegen das Neutralitätsgesetz
Auf ihrem Landesparteitag im Februar 2026 in Berlin-Neukölln haben die Delegierten der Bündnis 90/Die Grünen Berlin beschlossen, im Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl im September 2026 die abschließende Abschaffung des Berliner Neutralitätsgesetzes zu fordern. Konkret heißt es im Parteitagsentwurf unter anderem: „Das diskriminierende Neutralitätsgesetz schaffen wir in Gänze ab.“
Die Grünen begründen ihren Beschluss damit, dass das Gesetz Musliminnen (z. B. kopftuchtragenden Frauen) faktisch den Zugang zu Berufen im Staatsdienst erschwere und als Eingriff in Grundrechte wahrgenommen werde.
Quellen: www.islamiq.de/2026/02/15/berliner-gruenen-wollen-kopftuch-bei-polizei-und-justiz-erlauben/
Innerparteiliche Kritik durch „Säkulare Grüne“ und andere
Allerdings ist der Beschluss selbst innerhalb der Partei umstritten.
Innerhalb der Grünen Berlin regt sich parteiinterner Widerstand gegen diese Forderung. Insbesondere aus dem Umfeld der „Säkularen Grünen“ und parteinahen säkularen Gruppen wird argumentiert, dass eine vollständige Abschaffung des Gesetzes die Neutralität des Staates gefährden und staatliche Repräsentation mit religiösen Symbolen mischen könnte.
Diese Kritiker sehen in der bisherigen Regelung einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der staatlichen Neutralität, gerade bei hoheitlichen Aufgaben wie Polizei und Justiz. Der abgelehnte Änderungsantrag der Säkularen Grünen strebte eine Beibehaltung neutralitätsbezogener Grundsätze an, um genau diese Rolle des Staates zu schützen.
Quelle: LAG Sekulärer Grüne
Kurze rechtliche/programmatische Einordnung
Das Berliner Neutralitätsgesetz regelt u. a., dass bestimmte Beschäftigte des Landes Berlin — insbesondere im Bereich Polizei, Justiz und Justizvollzug — im Dienst keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole bzw. entsprechend auffällige Kleidungsstücke tragen dürfen, wenn dadurch eine Zugehörigkeit demonstriert wird. Die von den Berliner Grünen beschlossene Forderung nach Abschaffung zielt damit unmittelbar auf die Frage, ob religiöse Symbole (z. B. Kopftuch) künftig auch im uniformierten Polizeidienst bzw. in der Rechtspflege zulässig sein sollen.
Quelle Original-Gesetzestext
Vergleich Kopftuch tragen in Uniform / bei der Polizei: Erscheinungsneutral, pluralistisch-liberal, politisch-transformativ und religiös-normativ
Um die Berliner Debatte einzuordnen, lohnt sich ein Blick ins Ausland.
Weltweit gibt es unterschiedliche Regelungsansätze im Umgang mit religiöser Bekleidung im uniformierten Polizeidienst. International lassen sich vier klar unterscheidbare Modelle erkennen.
1. Strikt erscheinungsneutrales Modell: z. B. Frankreich, Niederlande, Österreich, Teile der Schweiz, Tschechien, Japan, Südkorea
In diesen Staaten wird staatliche Neutralität wie in Deutschland primär über die sichtbare Einheitlichkeit der Uniform definiert. Polizeibeamtinnen und -beamte dürfen im Dienst keine individuellen religiösen, weltanschaulichen oder politischen Symbole tragen.
Die Uniform wird als reine Staatskleidung verstanden – nicht als Ausdruck persönlicher Identität.
Charakteristisch sind:
• keine religiösen Modifikationen der Uniform
• Verbot sichtbarer religiöser Symbole im hoheitlichen Dienst
• Betonung von Einheitlichkeit und äußerer Zurückhaltung
• Neutralität als Erscheinungsprinzip
Neutralität bedeutet hier:
Der Staat soll nicht nur neutral handeln, sondern auch neutral erscheinen.
2. Pluralistisch-liberales Modell: Vereinigtes Königreich, Kanada, Neuseeland, Australien
In diesen Staaten wird staatliche Neutralität primär institutionell verstanden:
Der Staat selbst bleibt religiös neutral, erlaubt jedoch seinen Bediensteten die sichtbare Ausübung ihrer individuellen Religionsfreiheit – sofern Dienstfähigkeit, Sicherheit und Einheitlichkeit der Uniform gewahrt bleiben.
Charakteristisch sind:
• formalisierte Uniformregelungen
• Begründung über Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
• Argumentation mit Diversität, Repräsentanz und Recruiting
• technische Anpassungen (z. B. spezielle Einsatz-Hijabs)
Neutralität wird hier nicht als „religionsfreie Erscheinung“, sondern als gleichmäßige Offenheit gegenüber allen Religionszugehörigkeiten definiert.
3. Politisch-transformatorisches Modell: Türkei – Zulassung des Kopftuchs im Polizeidienst seit 2016
In der Türkei war das Tragen eines Kopftuchs im öffentlichen Dienst über Jahrzehnte stark eingeschränkt. Im Zuge eines politischen Kurswechsels wurde 2016 die Dienstkleidungsregelung geändert: Polizistinnen dürfen seither ein schlichtes, farblich zur Uniform passendes Kopftuch unter der Dienstmütze oder dem Barett tragen.
Die Regelung stellt eine Abkehr von früher strikt säkularen Bekleidungsvorgaben dar. Das Tragen des Kopftuchs ist heute zulässig, aber nicht verpflichtend.
Begründungslogik:
Die Änderung ist nicht primär als Diversitätsmaßnahme konzipiert, sondern als Teil einer politischen Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Religion. Sie markiert eine Veränderung, ohne eine Pflichtverschleierung einzuführen.
Quellen: www.aljazeera.com/news/2016/8/28/turkey-allows-policewomen-to-wear-headscarves
www.hurriyetdailynews.com/turkey-permits-female-police-officers-to-wear-headscarves-103292
4. Religiös-normatives Staatsmodell: Iran
Im Iran ist das Kopftuch für Frauen gesetzlich vorgeschrieben und gilt im öffentlichen Raum allgemein – damit auch für weibliche Staatsbedienstete, einschließlich Polizistinnen im uniformierten Dienst.
Frauen arbeiten nachweislich im iranischen Polizeiapparat und übernehmen auch Aufgaben im öffentlichen Raum. Die zentrale Behörde ist das Police Command of the Islamic Republic of Iran. Seit 2003 wurden Frauen in größerer Zahl in den aktiven Polizeidienst integriert; Berichte sprechen von rund 40.000 neu eingetretenen Beamtinnen. Dokumentiert sind Einsätze im Außendienst sowie in spezialisierten Einheiten.
Gleichzeitig besteht seit 1979 eine gesetzliche Pflicht zur Verschleierung. Diese betrifft alle Frauen im öffentlichen Raum und damit auch Polizistinnen im Dienst. Die Einhaltung wurde unter anderem durch die Guidance Patrol kontrolliert. Verstöße gegen die Kleidervorschriften können mit Sanktionen oder strafrechtlichen Maßnahmen verbunden sein.
Im Unterschied zu pluralistisch-liberalen oder transformatorischen Modellen ist das Kopftuch hier keine Option, sondern Teil der staatlichen Rechtsordnung.
Charakteristisch sind:
• gesetzlich verpflichtende Kleidervorschriften
• staatliche Durchsetzung religiöser Normen
• Integration religiöser Gebote in die Staatsordnung
• keine individuelle Wahlfreiheit
Neutralität im westlich-liberalen Sinn ist kein Leitprinzip; Religion ist strukturell Bestandteil der staatlichen Ordnung.
Quellen:
en.wikipedia.org/wiki/Police_Command_of_the_Islamic_Republic_of_Iran
en.wikipedia.org/wiki/Guidance_Patrol
www.amnesty.ch/de/laender/naher-osten-nordafrika/iran/dok/2024/neues-gesetz-zur-zwangsverschleierung
Internationale Gesamteinordnung einer Kopftuch-Vorschrift im Polizeidienst
International zeigt sich:
• Es existiert kein einheitlicher Standard.
• Staaten definieren Neutralität und Religionsfreiheit grundlegend unterschiedlich.
• In strikt neutralen Modellen wird Neutralität über das äußere Erscheinungsbild gesichert.
• In pluralistisch-liberalen Demokratien wird religiöse Sichtbarkeit als Ausdruck individueller Freiheit interpretiert.
• In transformatorischen Systemen ist die Regelung Teil politischer Neuausrichtung.
• In religiös-normativen Staatsmodellen ist Verschleierung gesetzlich vorgeschrieben und staatlich durchgesetzt.
Die Bandbreite reicht somit von religionsfreier Uniformpflicht über freiwillig integrierte religiöse Optionen bis hin zu verpflichtend normierten staatlichen Kleidervorschriften.
