10. Mai 2023

Ansprüche nach gerechter Eingruppierung geltend machen

DPolG Berlin: Wir unterstützten die Tarifbeschäftigten der Polizei Berlin bei der Umsetzung der Forderung nach gerechter Bezahlung

Für die Beschäftigten des Zentralen Objektschutzes gibt es richtungsweisende Urteile. Das LArbG Berlin-Brandenburg hat in der 21. Kammer (Az. 21 Sa 1313/21) am 24. März 2022 in einem Urteil festgestellt, dass die Tätigkeiten eines oder einer Polizeiangestellten im Objektschutz „gründliche Fachkenntnisse“ erfordern. Dieses Urteil wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt (Az: 4 AZR 195/22 vom 30. November 2022).

Was bedeutet dieses Urteil nun konkret für die Beschäftigten beim ZOS?

Derzeitig sind die Beschäftigten in der „EG 4“ der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert. Hier ist das Hauptmerkmal der „schwierigen Tätigkeiten“ gefordert. In dem Gerichtsverfahren wurde unter Betrachtung aller auszuübenden Tätigkeiten zugunsten der ZOS Beschäftigten geurteilt.

Es wurde herausgearbeitet, dass deren Tätigkeit nunmehr „gründliche Fachkenntnisse“ erfordern. Somit sind die formalen Anforderungen der Eingruppierung in die „EG 5“ TV-L erfüllt.

Es liegt nun an der Senatsinnenverwaltung, das Urteil möglichst zeitnah umzusetzen, was aber durchaus ein langwieriger Prozess sein kann.

Damit nun für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen keine Nachteile entstehen, sollten diese ihre Ansprüche nach § 37 Ausschlussfrist TV-L geltend machen.

„Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit … schriftlich geltend gemacht werden“ (§ 37 TV-L, Abs. 1, Satz 1).

Ein Musterschreiben findet ihr hier. Füllt dieses zeitnah aus und sendet dieses im Original an ZS Pers. Bitte macht Euch vorher eine Kopie für Eure Unterlagen.

Für weitere Fragen steht Euch unser Tarifteam gern zur Verfügung.

Info 11/2023 zum Ausdrucken