18. Juli 2019

Tarifinformation für ZOS-Beschäftigte

Sachstandsbericht zu Klageverfahren Höhergruppierung im ZOS

Seit Monaten geistern Gerüchte, Halbwahrheiten und Arbeitsgerichtsurteile durch die Tarifwelt. Zwischenzeitlich hat sich herauskristallisiert, dass es drei Musterklageverfahren im Bereich ZOS gab und gibt.

Fall 1: Dem Kollegen wurde auf Grund der Erfüllung des Bewährungsaufstieges im BAT die EG 6 TV-L zugesprochen. Die EG 6 TV-L nur auf Grund der Überleitung! Das Urteil ist rechtskräftig!
Vor allem….. nicht generell für alle im ZOS anwendbar!

Fall 2: Das LAG hat am 05.12.2018 die „gründlichen Fachkenntnisse“ bejaht und verfügt, diesen Kollegen in die Entgeltgruppe 5 TV-L einzugruppieren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fall 3: Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 14.06.2017 dem Kläger die „gründlichen Fachkenntnisse“ zugesprochen und entschieden, dass dieser in die Entgeltgruppe 6 TV-L einzugruppieren sei. Das BAG hat dieses Urteil aufgehoben und an das LAG zurückverwiesen. Hier solle geprüft werden, ob „vielfältige Fachkenntnisse“ und ggf. „selbständige Leistungen“ erfordert werden.

Die mündliche Verhandlung beim LAG hierzu findet am 04.12.2019 statt. Bis dahin heißt es abwarten.

Je nachdem, was das Gericht nun feststellt, geht es  hier um die mögliche Eingruppierung EG 5; EG 6 und eventuell die EG 8 TV-L.

Wer bisher seine Ansprüche noch nicht geltend gemacht hat, sollte das zur eigenen Sicherheit für eventuelle Nachzahlungen schnellstmöglich nachholen. Ein Mustervordruck findet sich hier

Info 20/2019 zum Download (PDF)