14. Dezember 2025

Strukturreform: Raus aus der Fremdzuständigkeit - Wo die Polizei Berlin entlastet werden muss

Die DPolG Berlin fordert eine ehrliche Aufgabenkritik

  • Blaulicht auf einem Polizeiwagen. Ein Symbolbild für die Aufgaben Kritik, der DPolG Berlin, während der Strukturreform in der Polizei Berlin

Während die Belastung im polizeilichen Kerndienst weiter steigt, übernehmen Berliner Vollzugskräfte zahllose Aufgaben, die längst in die Zuständigkeit anderer Behörden ­gehören. Das muss sich ändern – und zwar schnell.

Der politische Zeitpunkt könnte günstiger nicht sein. Denn die geplante Neuorganisation der Berliner Verwaltung steht ganz oben auf der Tagesordnung. Die DPolG Berlin wird in allen anstehenden Gesprächen deutlich Farbe bekennen!

Als politisch aktive Polizeigewerkschaft beobachten wir seit Jahren mit Sorge, wie die Polizei Berlin systematisch mit fachfremden und subsidiären Aufgaben überfrachtet wird – oft zulasten der inneren Sicherheit. Im Rahmen der laufenden Strukturreform fordern wir deshalb eine ehrliche Aufgabenkritik und eine mutige Entlastung des Polizeidienstes. 

Die Polizei Berlin muss sich wieder auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren: Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Präsenz im öffentlichen Raum. Alles andere gehört konsequent in die Verantwortung der zuständigen Fachbehörden zurück. Siehe dazu auch die Rede unseres stellvertretenden Landesvorsitzenden Frank Teichert im Abgeordnetenhaus Berlin

Wofür wird unnötig Polizei gebunden? 

Unsere 17 Beispiele (aktualisiert 14.12.2025) zeigen exemplarisch, wo unsere Kolleginnen und Kollegen unnötig eingesetzt werden – und ­warum sich das ändern muss.

1. Umsetzkommandos bei Veranstaltungen: Warum die Polizei nachts Autos umsetzt 

Egal ob Berlin-Marathon, Halbmarathon oder große Demonstrationen – regelmäßig wird die Polizei für sogenannte Umsetzkommandos eingesetzt. Das bedeutet: Polizistinnen und Polizisten rücken nachts um 3 oder 4 Uhr aus, um Fahrzeuge umzusetzen und Flächen für Veranstaltungen freizuräumen. Zuständig wären hier eigentlich die Ordnungsämter – doch viele Bezirksämter scheuen sich, das eigene Personal zu diesen Uhrzeiten einzusetzen. Ausnahmen wie Neukölln zeigen, dass es durchaus möglich ist, wenn man es politisch will und sich mit dem Personalrat einigt.

Die Realität ist jedoch: Statt klare Zuständigkeiten zu leben, verlassen sich einige Bezirke schlicht auf die Polizei – mit der Folge, dass Vollzugskräfte für Verwaltungsaufgaben gebunden werden, während sie an anderer Stelle fehlen. Hier braucht es eine berlinweite Verantwortung – und eine klare Rückübertragung an die Bezirke.

2. Ampelausfall? Kein Fall für Vollzugskräfte 

Fällt eine Lichtzeichenanlage aus, rückt oft die Polizei an und regelt den Verkehr manuell. Was nach klassischer Polizeiintervention aussieht, ist in Wahrheit eine Folge organisatorischer Lücken: Eigentlich sollte die Verkehrsregelungszentrale koordinieren, wie schnell eine Ersatzregelung vor Ort sichergestellt werden kann. Warum nicht über Verträge mit privaten Dienstleistern – zum Beispiel dem Verkehrsclub – dafür sorgen, dass vor Ort eine personelle Intervention erfolgt und danach gegebenenfalls mobile, ­Wi-Fi-fähige Ersatzampeln schnell zum Einsatz kommen? Gefahrenabwehr ist keine alleinige polizeiliche Aufgabe. Es braucht keine komplette polizeiliche Ausbildung, um eine Ampel zu ersetzen. Verkehrsrechtliche Fragen sollten dringend angegangen werden. Auch hier gilt: Der Einsatz von Polizei ist weder erforderlich noch nachhaltig. Technisch gibt es längst andere Lösungen – es fehlt nur am Willen, sie zu nutzen.

3. Baustellen- und Verkehrszeichenkontrollen: Kein Fall für die Schutzpolizei 

Dass sich Polizeisachbearbeiter regelmäßig mit falsch aufgestellten Baustellenbeschilderungen oder überwucherten Verkehrszeichen befassen müssen, ist ein Paradebeispiel für Verwaltungsversagen. Solche Aufgaben gehören eindeutig in die Zuständigkeit der Bezirksämter – genauer gesagt: in den Bereich Tiefbau, Straßen- und Grünflächenämter. Die Schutzpolizei hat Wichtigeres zu tun, als durch halb Berlin zu fahren, um zu prüfen, ob ein Schild verdreht ist oder eine Umleitungsbeschilderung fehlt. Die Polizei kann und soll nicht die bauliche Aufsicht über Berliner Baustellen übernehmen. Das ist eine klassische Verwaltungsauf­gabe – und muss auch dort angesiedelt bleiben.

4. Hausermittlungen für das Jobcenter – kein polizeilicher Auftrag 

In manchen Bezirken gibt es längst einen Hausermittlungsdienst im Ordnungsamt. Anderenorts wird die Polizei regelmäßig eingesetzt, um für das Jobcenter oder das Sozialamt zu klären, ob jemand an einer bestimmten Adresse wohnt oder nicht.

Diese Art von Adressüberprüfung ist kein Fall für die Polizei. Sie hat keinen strafrechtlichen Bezug, keinen Gefahrenverdacht – und ist damit klar außerhalb des polizeilichen Handlungsbedarfs.

Dass solche Aufträge überhaupt noch an Kontaktbereichsbeamte oder andere Vollzugskräfte herangetragen werden, zeigt das Vollkaskodenken mancher Verwaltungen. Auch hier fordern wir als DPolG Berlin: klare Trennung der Aufgaben und eine Rückführung in die jeweiligen Fachverwaltungen.

5. Amtshilfe für externe Behörden: kein Fall für den Funkwagen

Ob Überprüfung der Halteranschrift oder Fotoabgleich im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeiten – in der Praxis landen viele dieser Vorgänge bei der Polizei. Und damit meinen wir auch die aus anderen Bundesländern.

Beispiel: Wird ein in Köln oder Frankfurt geblitzter Fahrer von den dortigen Behörden nicht eindeutig identifiziert oder reagiert nicht auf den Bußgeldbescheid, übergibt die dortige Bußgeldstelle den Vorgang an die Berliner Polizei – mit der Aufforderung, die Person persönlich aufzusuchen und um das Beweisfoto mit dem Halter abzugleichen.

Das ist zwar Amtshilfe, aber Verwaltungsarbeit, die nicht in polizeiliche Zuständigkeit gehört. Wir fordern: Schluss mit fremddelegierter Amtshilfe auf Kosten der Polizei. Stattdessen müssen solche Verfahren anderswo erledigt werden, beispielsweise durch Büroermittlungen oder Abgleiche mit Ausweisfotos. Auch hier könnten spezielle Hausermittlungsdienste eingerichtet werden.

6. Abschnittswachen rund um die Uhr? Ist das zeitgemäß?

Berlin leistet sich derzeit 37 rund um die Uhr besetzte Abschnittswachen – auch nachts, auch am Wochenende. Das bedeutet: Jede Nacht leisten mindestens vier Kräfte pro Wache – also 148 Kolleginnen und Kollegen – dort Dienst mit verschiedenen Aufgaben.

Die DPolG Berlin stellt die Frage: Ist das sinnvoll? Oder reicht zur Nachtzeit auch weniger? Die Zahl der Funkwagen darf sich aus Eigensicherungsgründen nicht verringern, die Einsatzfähigkeit wäre durch taktische Verteilung sicherzustellen und die Sicherung der waffenlagernden Dienststellen zu gewährleisten.

Die Strukturreform klammert dieses Thema bislang aus – zu ­Unrecht. Wir fordern: Genau hinschauen und praxistaugliche ­Lösungsansätze finden.

7. Verkehrsunfallaufnahme bei Bagatellen: Digital statt Blaulicht

Viele Verkehrsunfälle – insbesondere Blechschäden ohne Verletzte – sind zivilrechtliche Angelegenheiten, die vordergründig der Schadensregulierung durch Versicherungen dienen. Trotzdem hat bei einem Verkehrsunfall mindestens ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit begangen, die im Sinne der Verkehrssicherheitsarbeit auch geahndet werden muss. Darum wird die Polizei gerufen. Ob die Ahndung auch auf anderem Wege erfolgen kann, sollte geprüft werden. Auch die Erweiterung der Möglichkeit von digitalen Unfallmeldungen scheint sinnvoll und zeitgemäß. Vielleicht ist es Zeit, alte Zöpfe abzuschneiden?

Die Nachbearbeitung könnten Fachdienststellen teilweise mit Polizeivollzugsangestellten (PAng SOD) übernehmen, ein Einsatz vor Ort wäre nur in begründeten Fällen notwendig.

Natürlich braucht es polizeiliche Präsenz bei Verkehrsunfällen wie Trunkenheit, Fahrerflucht oder schwerem Personenschaden. Doch Polizei ist keinesfalls als Teil eines reinen Versicherungsprozesses zu verstehen.

8. Einsatzleitzentrale: Arbeitnehmende sollten entlasten

Die Notrufannahme und -bearbeitung in der Einsatzleitzentrale (ELZ) wird in Berlin fast ausschließlich von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt. Das hat Tradition und gute Gründe. Aber das Berufsbild wandelt sich garantiert mit der neuen Einsatzleitstelle. Wer heute den Notruf bearbeitet, braucht weniger Schießausbildung, sondern besondere technisch-kommunikative Kompetenz und Stressresistenz. Professionelle, besonders qualifizierte Arbeitnehmende als Dispatcher könnten bei dieser Aufgabe unterstützen. Dazu gehört ein qualifiziertes Schichtleitungssystem mit klaren Entscheidungsrichtlinien.

Die aktuelle Situation der ELZ muss wieder auf gesunde Füße gestellt werden. Mit Zwangsabordnungen und der Verwendung von einsatzunerfahrenen Vollzugsbeamten lässt sich der Ruf und die Zukunftsfähigkeit jedenfalls nicht wieder herstellen.

Die DPolG Berlin fordert deshalb: Teilöffnung der ELZ für gut ­bezahlte und qualifizierte Arbeitnehmende mit spezifischer Ausbildung – und eine gezielte Entlastung der Einsatzkräfte vor Ort.

9. Oktablöcke: Betonklötze sind keine Polizeiaufgabe! 

Bei Großveranstaltungen und Märkten sind Oktablöcke inzwischen Standard – sie dienen dem Schutz vor Durchfahrtsversuchen mit Fahrzeugen. Die Polizei Berlin ist aktuell jedoch nicht nur in die Sicherheitskonzepte eingebunden, sondern übernimmt zu großen Teilen auch die Lagerung, Verladung und sogar den Transport dieser tonnenschweren Elemente – teilweise bis nach Bremen.

Das hat nichts mit Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung zu tun. Technische Einsatzeinheiten (TEE) leisten hier logistische Schwerstarbeit, die vollständig aus dem polizeilichen Aufgabenprofil fällt. Die DPolG fordert: Diese Leistungen müssen organisatorisch und finanziell aus der Polizei ausgelagert werden – etwa in einen städtischen Eigenbetrieb. Die Polizei ist keine Betonspedition.

10. Fachaufsicht und Polizei: Doppelstrukturen abbauen! 

Die Polizei Berlin ist nicht nur Vollzugsorgan, sondern auch Dienstbehörde – mit eigener Personal- und Organisationsverantwortung. Dennoch existieren weiterhin überlappende Steuerungs- und Kontrollstrukturen zwischen der Senatsinnenverwaltung (Abt. III) und der Polizeibehörde selbst.

Diese Doppelarbeit führt zu Reibungsverlusten, Bürokratie und Demotivation. Die DPolG Berlin fordert deshalb: Die Fachaufsicht muss sich auf strategische Steuerung beschränken. Die Polizei Berlin muss in ihrer Rolle als zweitgrößte Arbeitgeberin der Stadt mehr eigenverantwortliche Kompetenz erhalten – ohne ständige Detailkontrolle von außen.

11. ÖPNV-Streifen: Sicherheit darf keine  Einbahnstraße sein!

Die Polizei Berlin leistet mit ihrer Präsenz im öffentlichen Personennahverkehr einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit– gerade an kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen. Doch Polizeikräfte können das Grundrauschen an Störungen, Vandalismus und Verunsicherung im ÖPNV dauerhaft nicht allein eindämmen.

Die DPolG stellt klar: Für gezielte Schwerpunkteinsätze stehen wir bereit. Doch das tägliche Sicherheitsgefühl im Nahverkehr muss die BVG selbst stärken – personell wie technisch. Die Bildqualität in den Anlagen ist besser geworden, in der Leitstelle existiert ein Verbindungsbeamter– nun braucht es auch mehr eigenes Sicherheitspersonal. Technische Zutrittsbarrieren wie in anderen Städten können zusätzlich wirken. Die Polizei darf keine Dauerlösung für strukturelle Lücken sein.

12. Berichtspflichten: mehr Zeit, weniger Doppelarbeit!

Die Polizei Berlin wird zunehmend durch parlamentarische Anfragen, interne Berichtspflichten und politische Auskunftsersuchen belastet. Allein das Gremienbüro beschäftigt sich mit mehreren Hundert Anfragen pro Jahr – oft mit engen Fristen und hohem Rechercheaufwand, da viele Vorgänge nicht standardisiert beantwortet werden können.

Die DPolG fordert zweierlei: Erstens müssen die Zeiträume für parlamentarische Anfragen realistisch angepasst werden – Demokratie lebt von Transparenz, aber nicht von Überforderung. Zweitens sollten gleichartige Sachverhalte zusammengefasst beantwortet werden dürfen. Ein Anspruch auf jede Nuance führt zu ineffizientem Ressourceneinsatz. Wir brauchen Raum für das Wesentliche – nicht Papierberge für jede Nachfrage.

13. Forstamt: Wildunfälle, Waldpartys und Parkverstöße

Wenn nachts ein Tier nach einem Verkehrsunfall verletzt oder tot aufgefunden wird, ist meist die Polizei zuerst vor Ort. In solchen Fällen bleiben die Zuständigkeit und die Zusammenarbeit mit Forstämtern & Stadtjägern sinnvoll - denn hier geht es oft um akute Gefahrenabwehr, Verkehrssicherheit und Tierschutz zugleich.

Anders sieht es bei Routineaufgaben aus: Parkverstöße in Waldgebieten oder kleinere Ordnungswidrigkeiten sollten klar beim Forstamt verbleiben. Ebenso gehört die Federführung bei nicht genehmigten Großveranstaltungen in Waldgebieten in die Hände der Forstverwaltung - die Polizei leistet dort Amtshilfe, wenn es um Sicherheit und Ordnung geht.

14. Veterinaramt: Tierschutz und Gefahrenabwehr

Gefährliche Tiere - man denke an Giftschlangen -, verletzte oder tote Tiere im öffentlichen Raum sind regelmäßig auch ein Fall für das Veterinäramt. Tagsüber funktioniert die Zusammenarbeit meist gut, nachts oder am Wochenende landet die Verantwortung jedoch hau-fig wieder bei der Polizei. Das bindet Kräfte, die anderswo dringend gebraucht werden. Bei Tierbissen oder Seuchenverdacht - etwa bei Fällen wie der Vogelgrippe - braucht es einen funktionierenden Außendienst der Veterinärämter mit klaren Bereitschaftszeiten.

Anstatt dass Polizeikräfte Tierkadaver sichern, sollten kommunale Strukturen greifen. Ein Beispiel: Nach Hundebissen kann die Überprüfung des Halters vollständig durch das Veterinäramt erfolgen - mit Fachwissen, aber ohne zusätzliche Polizeibeteiligung.

15. Fundtiere: Zusammenarbeit bleibt unverzichtbar

Fundtiere werden in Berlin vorrangig von den Ordnungsämtern entgegengenommen, innerhalb der Geschäftszeiten auch von der Tiersammelstelle des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben des Bezirksamtes Lichtenberg sowie von der Polizei. Diese Regelung ist praxistauglich und sollte erhalten bleiben. Denn Tierfunde können jederzeit auftreten - auch nachts, an Wochenenden oder in Notlagen. In solchen Fällen muss die Polizei handlungsfähig bleiben und Tiere vorübergehend sichern können. Entscheidend ist, dass die anschließende Übergabe an Ordnungsamt oder Tierheim reibungslos erfolgt. So bleibt Verantwortung klar verteilt und die polizeiliche Belastung begrenzt.

FAZIT: Tiere bleiben ein gemeinsames Thema.

Ob verletztes Wild oder Giftschlangen, bissige Hunde oder ausgesetzte Haustiere - der Umgang mit Tieren erfordert Zusammenarbeit statt Abgrenzung. Polizei, Forst- und Veterinärämter sowie Stadtjäger und Fundstellen müssen klar abgestimmt handeln, um Sicherheit und Tierschutz zu gewährleisten - ohne zusätzliche Belastung für den Vollzugsdienst.

16. Tiefbauamt: Sicherheit kennt keine Bürozeiten

Wenn nach Dienstschluss plötzlich eine Baustelle aufbricht, eine Fahrbahn absackt oder ein Gullydeckel fehlt, ist die Polizei gefragt.

Die Gefahrenstelle muss sofort gesichert werden - oft bis das Tiefbauamt oder eine Vertragsfirma übernehmen kann.

Über die Zuständigkeit außerhalb der Arbeitszeiten des Bezirksamtes muss noch einmal scharf nachgedacht werden. Zwar ist eine Notfallzuständigkeit der Polizei sinnvoll, aber die sinkende Zahl der EWA und deren hohe Einsatzbelastung sprechen gegen eine stundenlange Kräftebindung zur Baustellensicherung, während um die

17. Sprengstoffrecht: Sicherheit bleibt Staatssache

Beim Thema Sprengstoff sind mehrere Behörden beteiligt - vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bis zum Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi). Doch egal, wie Zuständigkeiten verteilt sind:

Die Polizei muss eingebunden bleiben.

Denn Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, Unfälle oder illegale Lagerungen sind nicht nur Verwaltungsfragen, sondern sicherheits-relevant. Hier braucht es weiterhin die polizeiliche Gefahren-abwehr - mit klaren Schnittstellen zu den Fachbehörden, aber unter Wahrung der hoheitlichen Verantwortung.

 

Fortsetzung folgt.

Die kompletten Artikel finden DPolG-Mitglieder in unserem Fachmagazin POLIZEISPIEGEL in den Ausgaben September, Oktober, November, Dezember 2025.

 

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